Schließzeit während der Feiertage

Verwaltung des Landkreises Stendal schließt an drei Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr.

An den Tagen vom 27. bis 29. Dezember wird die Verwaltung eine kurze Unterbrechung ihrer Dienstleistungen vornehmen und schließen. Gewisse Rechtsvollzüge oder behördliche Aktivitäten ruhen in der Zeit. Ab dem 2. Januar öffnet die Behörde wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten, bereit, den Bürgerinnen und Bürgern mit vollem Engagement und Unterstützung zur Verfügung zu stehen.

Es sei angemerkt, dass der sogenannte "Weihnachtsfrieden", der bedeutet, dass keine Vollstreckungen und damit verbundene Maßnahmen stattfinden sollen, in der Schließzeit eingehalten wird.

Der Landkreis Stendal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!