Das Betreten der Häuser der Kreisverwaltung zu den Sprechzeiten ist jetzt wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen sind jedoch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle - dort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. In den Gebäuden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung!
Satzungen, die durch den Kreistag beschlossen wurden, Verordnungen, Allgemeinverfügungen und ähnliches, die vom Landrat erlassen werden, finden Sie in der Rubrik "Kreisrecht - Satzungen & Verordnungen".
Andere Bekanntmachungen der einzelnen Fachbereiche der Kreisverwaltung sind hier in der folgenden Liste zusammengefasst.