Bekanntmachungen in umweltrechtlichen Verfahren

Umweltverträglichkeitsprüfungen und BImSchG-Genehmigungsverfahren

Vorhaben für die keine UVP-Pflicht besteht

Die Bekanntmachung der Ergebnisse von UVP-Vorprüfungen gemäß § 5 UVPG erfolgen im Amtsblatt des Landkreises Stendal.

Informationen über die Auslegung von Unterlagen sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.


UVP-Pflichtige Vorhaben

Die Bekanntmachung der Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 19 UVPG erfolgen in den regionalen Tageszeitungen, im Amtsblatt des Landkreises Stendal und auf der Internetseite des UVP-Verbundes der Länder.

Informationen über die Auslegung von Unterlagen sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.

Neben der Auslegung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG entsprechend der Bekanntmachung erfolgt die Zugänglichmachung der auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite des UVP-Verbundes der Länder.


Genehmigungsverfahren aufgrund BImSchG

Die Bekanntmachungen der Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund BImSchG erfolgen in den regionalen Tageszeitungen und im Amtsblatt des Landkreises Stendal.

Informationen über die Auslegung von Unterlagen sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.