Ein Kind oder einen Jugendlichen als Vormund begleiten - ein Ehrenamt für Sie?

Jedes Kind oder Jugendliche  braucht jemanden, der für den jungen Menschen eintritt eintritt und seine Interessen vertritt. Wenn die Eltern das nicht (mehr) übernehmen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund. 

Gründe dafür können zum Beispiel sein, dass das Familiengericht  Eltern die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen hat,  dass die elterliche Sorge auf Grund von schwerer Krankheit ruht, dass Eltern verstorben sind oder das ein junger Mensch nach Deutschland geflohen ist  und die Eltern nicht verfügbar sind.

Die Vormundschaft oder Pflegschaft kann von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Pflegeeltern oder Verwandten übernommen werden.

Eine Vormundschaft kann ehrenamtlich oder beruflich geführt werden. Ein ehrenamtlicher Vormund  hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Amts-,Vereins- oder Berufsvormund. Ehrenamtliche Vormünder werden  gesucht, weil sie meist nur ein oder zwei junge Menschen begleiten. Daher 

  • haben sie Zeit für gemeinsame Aktivitäten und
  • können eine persönliche Beziehung entwickeln, die
  • oft über die Volljährigkeit hinaus bestehen bleibt.

Der Vormund hält Kontakt zum Kind oder zum Jugendlichen, bespricht sich mit ihm und entscheidet über alle wichtigen Fragen in dessen Leben. Er vertritt die Interessen des Kindes /Jugendlichen und trägt die Verantwortung für dessen gute Entwicklungsbedingungen.

Dabei ist er im Austausch mit dem Umfeld des Kindes/Jugendlichen wie z.B. der Wohngruppe, der Schule oder Kita  oder dem Jugendamt. Daneben trifft der Vormund alle notwendigen Entscheidungen für das Kind oder den Jugendlichen und er beteiligt den jungen Menschen grundsätzlich entsprechend seines Alters an Entscheidungen.

Der Vormund begleitet ein Kind oder Jugendlichen auf einem Stück seines Lebens und wird somit eine wichtige Person in dessen Leben.

 

©Jugendamt 2025