Projektvorschläge bis 12. November 2024 einreichen

Ausschreibung des Ideenwettbewerbs "Praxis BO".

Projektvorschläge bis 12.11.2024 einreichen.
 
Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Förderrichtlinie „REGIO AKTIV“ Landkreis Stendal
1. Einleitung, Rahmenbedingungen

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt (REGIO AKTIV) vom 06. Juni 2022 (MBl. LSA,

S. 211) in der Fassung vom 28. März 2023 (MBl. LSA, S. 115) ruft der Landkreis Stendal einen Ideenwettbewerb zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am Dienstag, den 12.11.2024, um 12:00 Uhr (Posteingang).

Projektvorschläge sind spätestens zum o. g. Termin einzureichen beim:

Landkreis Stendal
Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement
Arneburger Straße 24
39576 Hansestadt Stendal

Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Ideenwettbewerb „Berufsorientierung – ganz praktisch PRAXIS BO“ einzureichen. Der Projektvorschlag ist zudem auch in digitaler Form (PDF) bis zum o.g. Stichtag an reko@landkreis-stendal.de zu senden.

Ansprech- /Kontaktperson für den Wettbewerb sind:

Maria Schröder-Wendt / Kathrin Fischer
Landkreis Stendal
Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement
Regionale Koordination
Arneburger Straße 24
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931/607899 bzw.- 7880

Am Dienstag, 22.10.2024 findet um 10:00 Uhr eine Veranstaltung zur Programm- und Ideenwettbewerbsvorstellung im Landratsamt des Landkreises Stendal, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal, Raum Osterburg statt.

2. Inhaltlicher Förderrahmen

Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für den nachfolgenden Förderbereich erwartet:

E Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleitender betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)

3. Inhaltliche Anforderungen an den Projektvorschlag

Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Stendal speziell abzustellen. Darin inbegriffen ist die Darstellung der Kenntnis über die regionale Akteurs- und Trägerlandschaft.

Für eine Abgrenzung zu bzw. Verzahnung mit den Regelinstrumenten des SGB II und SGB III sowie Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe des Projektes relevant sind, ist bei den einzureichenden Projektvorschlägen darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können. Für den vorliegenden Ideenwettbewerb betrifft das insbesondere BRAFO, Kompetenzagenturen (KA), Schulsozialarbeit, Zukunftstag, Plan B und die mobile Jugendberufsagentur (mJBA) in Verbindung mit dem Jugendhilfeberater (JUBE).

Des Weiteren wird eine detaillierte Beschreibung des Kompetenz- und Erfahrungsprofils des Trägers hinsichtlich des Handlungsfeldes Unterstützung des Übergangs in Ausbildung (analog der Förderbereiche D, E, F und G der Richtlinie REGIO AKTIV) sowie im Bereich der regionalen Vernetzung erwartet.

Projektzeiträume sind so zu gestalten, dass sie nicht in Konkurrenz mit vorgegebenen Zeiten aus dem Landesberufsorientierungsprogramm BRAFO oder den Zeiträumen vorgegebener Schülerbetriebspraktika konkurrieren.

Es wird ein detailliertes Betreuungskonzept erwartet, welches eine abgestimmte, intensive Zusammenarbeit mit Schulen, der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stendal und der mobilen Jugendberufsagentur (mJBA) im Landkreises Stendal sowie Betrieben im Landkreises Stendal, der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord sowie den vorstehend benannten weiteren Trägern auch beruflich orientierender Vorhaben wie BRAFO usw. aufzeigt.

Gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen sind durch die Schüler/-innen in geeigneter Weise festzuhalten, mit ihnen auszuwerten und in geeigneter Form für den weiteren Berufswahlprozess zu Verfügung zu stellen. Dabei ist eine Nachbereitung in und mit der Schule anzustreben.

Die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Art. 9 Abs. 2 VO (EU) Nr. 2021/1060 und Art. 9 Abs. 3 VO (EU) Nr. 2021/1060 sind zu berücksichtigen:

·         Gleichstellung von Frauen und Männern

·         Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die genannten bereichsübergreifenden Grundsätze sind integrale Bestandteile der Konzepte.


 

Der vollständige Bekanntmachungstext ist der unten als Anlage beigefügten pdf-Datei "Wettbewerbsaufruf" zu entnehmen.