Aktuelle Bekanntmachungen
Neue Satzungen, Verfügungen, Verordnungen und ähnliches
An dieser Stelle erfolgt die Veröffentlichung der neuesten rechtsverbindlichen Dokumente, die durch den Landkreis Stendal erlassen wurden. In der Regel sind hier die Bekanntmachungen der letzten drei Monate zu finden. Die komplette Sammlung aller im Landkreis geltenden Vorschriften kann in den einzelnen Unterpunkten der Rubrik Bekanntmachung eingesehen werden.
Richtlinie einmalige Leistungen
1.1 MBRichtlinie über die Gewährung von einmaligen Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII und Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII
Satzung über Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen
1 MBSatzung über Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal ab 01.01.2023
Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal zur Umsetzung der Meldungen nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz)
0.8 MBAllgemeinverfügung des Landkreises Stendal zur Umsetzung der Meldungen der Gemeinschaftseinrichtungen, der Gemeinschaftsunterkünfte und der medizinischen Einrichtungen nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz)
Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal
0.2 MBGebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal ab 01.03.2023
Abfallentsorgungssatzung für den Landkreis Stendal
1.6 MBSatzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal ab dem 01.01.2023
Abfallgebührensatzung für den Landkreis Stendal
1.1 MBSatzung des Landkreises Stendal über die Erhebung von Abfallgebühren ab dem 01.01.2023
Mandatsübergang auf den nächst festgestellten Bewerber des Kreistages des Landkreises Stendal
0.1 MBJürgen Zielesniak rückt für Dietrich Schultz im Kreistag nach
Neufassung der Taxen-Ordnung des Landkreises Stendal
0.5 MBNeufassung der Rechtsverordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Stendal (Taxen-Ordnung)
Neufassung der Taxen-Tarif-Ordnung des Landkreises Stendal
0.5 MBNeufassung der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für Taxen im Landkreis Stendal (Taxen-Tarif-Ordnung) gültig ab dem 01.11.2022