Das Betreten der Häuser der Kreisverwaltung zu den Sprechzeiten ist jetzt wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen sind jedoch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle - dort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. In den Gebäuden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung!
Änderungsmitteilung für die Datenbank Sozialeinrichtungen
Sozialeinrichtungen, deren Kontaktdaten sich geändert haben oder die Ergänzungen vornehmen möchten, können über dieses Formular eine Korrektur ihrer Daten veranlassen. Für eine korrekte Zuordnung ist der Name der Einrichtung zwingend erforderlich. Alle anderen Felder müssen nur ausgefüllt werden, wenn sich die entsprechenden Daten geändert haben.
Einrichtungen, die sich neu eintragen lassen wollen, füllen das Formular möglichst komplett aus.
Hinweis: Die Korrekturen bzw. Neueinträge erfolgen nicht automatisch. Die übermittelten Daten werden im Örtlichen Teilhabemanagement des Landkreises Stendal geprüft und erst dann freigegeben.