Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser - einige Regeln

Nach dem Rückgang des Wassers, sofern Sie wirklich betroffen waren, sollten Sie das Ausmaß der Schäden begrenzen und so zügig wie möglich den Normalzustand wiederherstellen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Dokumentieren Sie aufgetretene Schäden und markieren Sie erreichte Wasserstände.
  • Prüfen Sie elektrische Geräte und Anlagen, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.
  • Sind Schadstoffe ausgetreten (z. B. Farben, Öl, etc.), verständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie Rauchen und offenes Feuer.
  • Halten Sie den Schaden durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich.
  • Teilen Sie die Verluste und die voraussichtlichen Kosten Ihrem Versicherer mit (sofern Sie für diesen Schadensfall versichert waren).
  • Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
  • Lassen Sie Reparaturen am Gebäude am besten in Abstimmung mit Ihren Versicherer von Fachfirmen durchführen.

Nachfolgend sind noch einige Hinweise zu Verhaltensweisen und Geräten aufgeführt, welche Ihnen zur Schadensbeseitigung behilflich sein können.

Statik-Fachmann
Treten Risse auf, klemmen Türen, Fenster oder sind Unterspülungen sichtbar, so ist eine Überprüfung des Gebäudes durch einen Statik-Fachmann notwendig. Bei Rissbildung in Gewölben darf diese auf keinen Fall unterstützt werden, da dies zum Einsturz führen könnte.

Auspumpen
Wurde durch das Hochwasser der Keller geflutet oder ist eine Teilflutung aus Standsicherheitsgründen erfolgt, so ist mit dem Auspumpen des Kellers erst zu beginnen, wenn sichergestellt ist, dass dadurch kein zusätzlicher Gebäudeschaden entstehen kann (Auftrieb durch hohes Grundwasser).

Inventar trocknen
Alle nassen Gegenstände entfernen (Möbel, Teppiche oder andere Bodenbeläge). Benutzbare Möbel, wenn eine vorübergehende Lagerung andernorts nicht möglich ist, unbedingt von der Wand wegstellen, um dort eine Luftzirkulation aufrechtzuerhalten. Möbel auf Latten lagern, damit auch eine Trocknung von unten erfolgt.

Hohlräume austrocknen
Gipskartonplatten öffnen, damit die Hohlräume dahinter schneller austrocknen können. Durchnässte Dämmmaterialien entfernen. Mineralwolle ist durch die Wassereinwirkung unbrauchbar geworden und muss entsorgt werden. Naturdämmstoffe (z.B. Zellulose, Flachs, Schafwolle etc.) gut trocknen lassen, danach können sie weiter verwendet werden.

Böden sanieren
Das Gleiche gilt auch für die Dämmung von Fußböden. Stand der Estrich unter Wasser ist die darunter befindliche Mineralwolle unbrauchbar. Estrich und Mineralwolle müssen entfernt werden. Da auch bei an sich austrocknenden Bodenaufbauten von einer bleibenden Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung (Schimmelbildung) ausgegangen werden muss, sollten überschwemmte Böden komplett ausgetauscht werden.

Fertigteilhaus und Hochwasser
Bei Fertigteilhäusern unbedingt den Hersteller befragen, da hier teilweise Holzplatten zur Aussteifung der Wände eingesetzt wurden. Diese dürfen nicht entfernt werden, auch wenn sie durch Feuchtigkeit aufgequollen sind, sondern müssen fachgerecht ersetzt werden.

Gipsputz entfernen
Gipsputze binden sehr viel Feuchtigkeit und verzögern dadurch das Austrocknen der Wände. Aus diesem Grund sollten sie abgetragen werden. Des Weiteren bilden sich bei lang anhaltender Feuchtigkeit Salze an der Oberfläche. Durch die Salzablagerungen ist eine Erneuerung der Putze erforderlich. Bei Kalkzementputzen, Lehmputzen und Kalkputzen ist ein Ab-trag nur im Falle einer großen Salzablagerung notwendig.

Lüften
Um die Feuchtigkeit beseitigen zu können, erweist sich wiederholtes Lüften als wichtigste Maßnahme. Alle Fenster sind dafür zu öffnen und für eine gute Querlüftung ist zu sorgen. Um einen Kamineffekt zu erzeugen, empfiehlt es sich evtl. vorhandene Türen zwischen den Stockwerken zu öffnen. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Trockengebliebene Räume vor zusätzlicher Luftfeuchtigkeit schützen, die Türen dorthin verschlossen halten.

Heizen
Wenn möglich, das Gebäude zusätzlich beheizen, da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte und gleichzeitig gut lüften. Auf die Verwendung von Gasgeräten ist zu verzichten, da diese die Luft noch mehr anfeuchten würden.

Ventilatoren
Die Luft nimmt immer den kürzesten Weg (zwischen zwei Fenstern). Dadurch bleiben Ecken evtl. unbelüftet. Hier können Ventilatoren helfen, die Luft aus diesen Ecken in den Lüftungsstrom abzuleiten.

Trockengeräte - Entfeuchter
Um Wohnräume und Kellerbereiche nach dem Beseitigen des Hochwassers schnell wieder nutzbar zu machen empfiehlt es sich, die Räume zügig zu trocknen. Der Fachhandel bietet diesbezüglich eine große Auswahl - auch an Leihgeräten - an. Teuer sind sog. Kondenstrockner, die die feuchte Raumluft aufnehmen, entfeuchten und das abgeschiedene Wasser in einem Auffangbehälter sammeln. Des Weiteren ist der Einsatz dieser Geräte zeitintensiv. Sehr viel preiswerter und effektiver sind sog. Gas-Bautrockner. Sie können sehr viel gezielter auf einzelne nasse Wände angesetzt werden. Auch eignen sie sich primär für den Einsatz in kleinen Räumen oder z. B. vom Wasser betroffenen Wandschränke oder Möbel.

Heizölaustritt
Den kontaminierten Boden liegen lassen. Gemüse und Obst, das mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen ist, nicht verzehren. Betroffenen Flächen zehn bis fünfzehn Zentimeter tief umgraben. Sechs bis acht Wochen lang nicht mit Gemüse und Obst bestellen. Falls nach vier bis sechs Wochen trotz Umgrabens noch visuell oder über den Geruch Kontaminationen festgestellt werden, ist das Umweltamt zu benachrichtigen. Bei Vor-Ort-Kontollen wird entschieden, wie weiter zu verfahren ist. Diese Verfahrensweise gilt nicht für stark kontaminierte Flächen, auf denen größere Mengen Mineralöl in das Erdreich eingedrungen sind. In diesen Fällen ist das Umweltamt zu informieren, um erforderliche Maßnahmen abzustimmen.

Handwerksregel
Etwa drei Wochen nach den ersten Trocknungsmaßnahmen, bis auf Höhe des ehemaligen Wasserstandes, einen Voranstrich mit reinem Löschkalk machen. Dieser beseitigt den Geruch des Wassers sofort und dient gleichzeitig als Desinfektion. Durch diesen Anstrich ist die Austrocknung des Mauerwerks nicht behindert, da Kalk die Feuchtigkeit durchlässt (funktioniert nicht auf Dispersionsfarben). Nach kompletter Austrocknung (ca. 6 bis 12 Monate) sollte weiter mit Kalkfarben gestrichen werden.

Zeit
Geduld ist nach der Überschwemmung eine wichtige Voraussetzung, es kann Monate oder auch ein ganzes Jahr dauern bis durchfeuchtete Mauern wieder trocken sind.

Quellen:

  • verändert nach Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V.: Flyer "Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser"
  • Niederösterreichischer Zivilschutzverband: Wasserbeständige Baustoffe, http://www.noezsv.at