1.01. Was ist neu ab 2021?
- Verpflichtung zur Eigentümerveranlagung
Ab dem 01.01.2021 ist ausschließlich der Grundstückseigentümer Schuldner für die Abfallgebühren. (siehe Frage 2)
- Einführung der separaten Gebührenerhebung für Restabfall und Bioabfall
Die Biotonne war bisher nicht kostenlos. Sie wird derzeit über die Gebühr für den Restabfall mitfinanziert. Das heißt jeder Nutzer zahlt schon jetzt über seine Restabfallgebühr für seine Biotonne mit, die auch dadurch immer teurer wird. Mit der Änderung werden die bisher in der Restabfallgebühr enthaltenden Kosten für die Bioabfallentsorgung separat durch eine Bioabfallgebühr erhoben. Die Kosten werden nun entsprechend der jeweiligen Abfallfraktion abgerechnet.
- lineares Veranlagungsprinzip
Ab 01.01.2021 wird jede im Landkreis Stendal lebende Person, unabhängig von der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, als gebührenpflichtig abgerechnet. - Gebührensteigerung
Die Kosten für die Abfallentsorgung sind im erheblichen Maße insgesamt gestiegen und führen für einen Großteil der Nutzer zu einer Gebührensteigerung. Die Gründe dafür finden Sie in Frage 5.