Rechtliche Betreuung

Jede erwachsene Person kann aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter in eine Situation geraten, in der sie ihre Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist (Fürsorgebedürfnis).

Liegt bei der betroffenen Person dann eine Hilfsbedürftigkeit vor,

  • die auf einer der folgenden Krankheiten oder Behinderungen beruht:
    • psychische Krankheiten
    • geistige Behinderungen
    • seelische Behinderungen
    • körperliche Behinderungen
  • hat die betroffene Person keine Vorsorge getroffen
  • und sind andere Hilfen nicht oder nicht ausreichend vorhanden

wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.

In der Regel beruht die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung auf der Freiwilligkeit der betroffenen Person. 

Eine rechtliche Betreuung wird durch die Person, die die Hilfsbedürftigkeit und das Fürsorgebedürfnis bei der betroffenen Person festgestellt hat, beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt (Anregung einer Betreuung). Im Betreuungsverfahren prüft das Betreuungsgericht, ob eine Betreuung erforderlich ist und welcher Betreuer eingesetzt werden kann. In einem Gerichtsbeschluss wird festgelegt, welche Aufgaben dem Betreuer für welchen Zeitraum übertragen werden. 

Der rechtliche Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Er hat die übertragenen Aufgaben so zu erledigen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. 

Weiterführende Informationen

Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

 

Betreuungsanregung

Jeder volljährige Bürger, der die Hilfsbedürftigkeit und das Fürsorgebedürfnis einer Person feststellt, kann für diese Person beim Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Stendal eine Betreuung anregen.

Postanschrift des Amtsgerichtes Stendal

Justizzentrum "Albrecht der Bär"
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40, Haus E
39576 Hansestadt Stendal 

Zur Anregung einer Betreuung können Sie folgendes Formular verwenden: