Kinder in Not
Kindeswohl, Kinderschutz
Kaum ein Thema berührt die meisten Menschen so sehr, wenn sie über Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erfahren. Damit verbunden ist oft auch große Unsicherheit, was in einem solchen Fall getan werden sollte.
Kinder sind in ihrer Not auf Hilfe und Unterstützung durch Erwachsene angewiesen. Sie als Familienangehöriger, Nachbar, Erzieher, Freund/Freundin, Sozialarbeiter, Lehrer, Arzt oder zufälliger Beobachter können helfen, in dem Sie nicht wegschauen.
Erhält das Jugendamt Informationen, dass das Kindeswohl in einem konkreten Fall gefährdet sein könnte, ist es verpflichtet, aktiv zu werden.
Die Fachkräfte des Jugendamtes gehen deshalb allen Hinweisen nach, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes wahrscheinlich ist.
Beim Kinderschutz muss immer zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden, ob und wie tiefgreifend der Staat in das verfassungsrechtliche garantierte Elternrecht eingreifen darf. Diese sogenannten Gefährdungseinschätzungen werden tagtäglich in oft komplexen und zunächst undurchsichtigen familiären Situationen getroffen.
Dabei suchen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Kontakt zur betroffenen Familie um gemeinsam mit ihr nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes wieder gewährleistet ist?
Schwierig ist es besonders dann, wenn die Eltern bei der Suche nach einer Lösung nicht mitwirken.
In manchen Fällen nimmt das Jugendamt das Kind oder die Kinder auch in seine Obhut und bringt es/sie in geeigneter Form außerhalb des Elternhauses unter.
Die Kinder kehren nach Möglichkeit in die Familie zurück, wenn die Eltern bereit und in der Lage sind Hilfe anzunehmen. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder gelingt es trotz Hilfe nicht das Wohl der Kinder auf Dauer zu sichern, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und damit indirekt auch über den Lebensort des Kindes/der Kinder.
Was kann ich tun, wenn ich als Nachbar, Freund, Verwandter beobachte oder erfahre, dass es einem Kind nicht gut geht, wenn z.B. die Versorgung und Betreuung unzureichend ist, das Kind Gewalt ausgesetzt ist?
Bei einem berechtigten Verdacht können Sie jederzeit das Jugendamt telefonisch, schriftlich oder per Email kontaktieren und uns die entsprechenden Informationen übermitteln.
Ihre Meldungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können sich auch anonym an uns wenden.
Schauen Sie nicht weg! Kinderschutz geht uns alle an!