Impfungen
Impfungen sind eines der wichtigsten und wirksamsten Mittel, um Infektionskrankheiten zu verhindern beziehungsweise deren Ausbreitung zu verringern. Sie schützen damit die Gesundheit der gesamten Bevölkerung. Für die geimpfte Person bedeuten sie einen unmittelbaren Schutz. Wenn eine hohe Durchimpfungsrate erreicht ist, kommen positive Effekte für Personen, die sich nicht impfen lassen können, hinzu. Mit der dadurch entstehenden Herdenimmunität lassen sich Krankheiten regional und schließlich weltweit ausrotten, z.B. die Pocken.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung und der Reihenuntersuchungen prüft das Team des Kinder- und Jugend- ärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt die Impfdokumente und berät bei fehlenden Impfungen und zu Fragen rund um das Thema Impfen. Bei Beauftragung durch Einrichtungen oder Institutionen, werden Sorgeberechtigte zu einer Impfberatung eingeladen.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Da Impfungen von zentraler Bedeutung für die Bevölkerungsgesundheit sind, werden sie von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder "öffentlich empfohlen". Die medizinische Grundlage hierzu stellen die aktuellen Empfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut) dar.
Wichtig ist es, dass Sorgeberechtigte eine informierte Impfentscheidung, basierend auf zuverlässigen Quellen, für ihre Kinder treffen können.
Weiterführende Informationen: infektionsschutz.de
Rechtsgrundlagen: Infektionsschutzgesetz, Gesundheitsdienstgesetz LSA, Masernschutzgesetz

