Die Schuleingangsuntersuchung
Jedes schulpflichtige Kind im LK Stendal wird durch das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes zur Einschulungsuntersuchung in das Gesundheitsamt eingeladen. Die Untersuchung findet circa 1,5- 1 Jahr vor der Einschulung statt, um rechtzeitig vor Schulbeginn mögliche gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen, die einen gelungenen Schulstart erschweren können und mögliche Behandlungen oder Fördermaßnahmen zu empfehlen. Sie ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der ausgefüllte Elternfragebogen, das Vorsorgeheft (U-Heft), der Impfausweis, ggf. vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät) und ggf. ärztliche Befundberichte sind mitzubringen.
Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?
Für den Termin sind etwa 60-90 Minuten einzuplanen. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung umfasst mehrere Teile.
Zu Beginn erfolgt eine Anamneseerhebung anhand des Elternfragebogens und unter Berücksichtigung des Vorsorgeheftes, sowie eine Überprüfung des Impfstatus. Es folgen ein Hör- und Sehtest sowie die Ermittlung von Größe, Gewicht und Blutdruck.
Nach einer kurzen Pause findet eine spielerische Prüfung von altersgerechten Fertigkeiten (Sprach- und Sprechfähigkeit, Fein- und Grobmotorik, Logisches Denken und Mengenverständnis) und eine körperliche Untersuchung statt. Im Anschluss daran wird eine auf das jeweilige Kind abgestimmte Beratung und Empfehlung durchgeführt und bei Bedarf entsprechende Empfehlungen gegeben.
Bestehen bei einem Kind schulrelevante Auffälligkeiten oder sind bereits gesundheitliche Besonderheiten bekannt, können Empfehlungen zu Fördermaßnahmen ausgesprochen werden. Wenn bereits ein besonderer Förderbedarf vorliegt, wird eine sonderpädagogische Überprüfung empfohlen. Fragen zu den Themen Zurückstellung und vorzeitige Einschulung können ebenfalls besprochen werden, die Entscheidungen hierüber treffen die zuständige Grundschule und das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, wo eine Verschiebung der Einschulung beantragt werden muss.
Abschließend wird das Schulgutachten ausgehändigt, ein zweites Exemplar erhält die zuständige Schule durch das Gesundheitsamt.
Rechtsgrundlagen:Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt, Infektionsschutzgesetz


