Online-Belehrung nach IfSG beim erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln

Über folgenden Link ist eine Teilnahme an der Belehrung möglich:


Anmeldung zur Online-Belehrung nach IfSG


Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt.

Der Landkreis Stendal bietet die Möglichkeit einer Online-Belehrung an:

  • montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • samstags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Die Belehrung ist in 15 Sprachen verfügbar.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt datenschutzkonform über Link oben auf dieser Seite.

  • Benötigt wird ein PC, Notebook, Tablet oder ähnliches mit Kamera / Webcam sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Zur Authentifizierung wird der Personalausweis genutzt - bitte bereithalten.
  • Die Kosten der Belehrung werden online bezahlt. Möglich sind Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal.
  • Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an ihrem Wunschtermin angerufen und per Videochat zur Legitimationsprüfung mit ihrem Personalausweis gebeten. Sie erhalten Ihren Teilnehmercode und werden zur Durchführung der Belehrung auf das Belehrungsportal weitergeleitet.
  • Nach erfolgreicher Belehrung und Absolvieren eines Abschlusstests steht die Bescheinigung zum Herunterladen bereit.
  • Bei Minderjährigen muss vorab die Bescheinigung "Elternerklärung" (Sie finden eine entsprechende Vorlage über den oben genannten Link) ausgefüllt und durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben zugesandt werden (per Scan oder als Foto).

Die Kosten der Online-Belehrung belaufen sich auf 34,50 Euro. 

Teilnehmenden, die zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung ein Nachweisheft wünschen, bietet der Landkreis Stendal die Möglichkeit der Ausstellung eines solchen Heftes. Das Nachweisheft kann im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal für 13,50 Euro erworben werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Vereinbarung unter 03931 60-7279 gebeten.

Bei Verlust des Nachweisheftes kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Die Erstbelehrung muss in diesem Fall beim Landkreis Stendal erfolgt sein und darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.


Praktikantinnen und Praktikanten, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Absolvierende eines FSJ / FÖJ sind von den Kosten der Belehrung befreit. Eine kostenlose Online-Belehrung ist allerdings nicht möglich. Daher erfolgt die Belehrung in diesem Fall weiterhin jeden 3. Donnerstag im Monat um 14:00 Uhr im Gesundheitsamt. Für eine Teilnahme ist es erforderlich, mindestens 10 Minuten vor dieser Uhrzeit zu erscheinen.

Die Anmeldung zu den Präsenz-Belehrungen ist unter 03931 60-7279 zwingend erforderlich.

Beim Präsenztermin ist ein gültiger Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der Meldebescheinigung vorzulegen. Minderjährige benötigen außerdem die Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vordruck und entsprechende Informationen stehen unten zum Herunterladen zur Verfügung. Personen, die sich für eine kostenlose Belehrung angemeldet haben, müssen außerdem den entsprechenden Nachweis, der zur kostenlosen Belehrung berechtigt, zum Termin mitführen.

Wer trotz dieser kostenlosen Möglichkeit einen kurzfristigen Termin wünscht, kann die Belehrung kostenpflichtig online absolvieren.


Personen mit Beeinträchtigungen oder fehlenden technischen Voraussetzungen melden sich bitte ebenfalls unter 03931 60-7279.


Unbedingt zu beachten:
Wer verspätet zum Termin erscheint oder notwendige Dokumente nicht mitführt, kann an diesem Tag nicht belehrt werden!