Kontakt
39554 Hansestadt Stendal
Hospitalstraße 1-2
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: +49 3931 60-6
Fax: +49 3931 213060
Um die Leistungen beantragen zu können, müssen Sie zuerst einmal wissen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Deshalb stellen wir Ihnen entsprechende Informationen und die einzelnen Formulare hier zur Verfügung. Sie können sich auch gern an die unten genannten Ansprechpartner wenden.
| Wer ist antragsberechtigt? | Wo ist der Antrag zu stellen? |
|
1. Empfänger von SGB II Leistungen |
im Jobcenter Stendal, und in den Geschäftsstellen Osterburg und Havelberg |
| 2. Leistungsempfänger nach SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) |
in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal |
| 3. Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid) |
in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal |
| 4. Empfänger von Kinderzuschlag (nach Bundeskindergeldgesetz) |
in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal |
| Leistungen | Für wen? | Voraussetzungen | Höhe | Zahlungsart |
| A / B Tagesausflüge und Klassenfahrten |
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren | Eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen | Übernahme der Kosten (kein Taschengeld) | Abrechnung mit Schule / Kita |
| C Schülerbe- förderung |
Jugendliche ab 11. Klasse und Berufsschulen |
Öffentliche Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Schule | Übernahme der Kosten | Auszahlung an den Antragsteller |
| D Lernförderung |
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren |
Ergänzende angemessene Lernförderung mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist | Übernahme der Kosten | Abrechnung mit dem Leistungserbringer |
| E Mittagessen |
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren |
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule und Kindertageseinrichtung | Übernahme der Kosten - jedoch 1 € Eigenanteil pro Essen | Abrechnung mit Essenanbieter |
| F Sport und Kulturangebote* |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
Mitgliedsbeiträge für Vereine und kulturelle Bildung, Freizeiten | Maximal 10 € pro Monat | Abrechnung mit den Leistungserbringer |
| G Schulbedarf |
Kinder, Jugendliche unter 25 Jahren |
Besuch einer Schule (ohne Antrag) |
am 1.8. = 70 € |
Auszahlung an den Antragsteller |
Beachten Sie:
Berücksichtigt werden nur Schülerinnen und Schüler die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen!
Wichtige Hinweise:
Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.
* Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ( F = Sport - und Kulturangebote) können nur für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, die Teilnahme an Freizeiten.
| Ansprechpartner | zuständig für |
| Landkreis Stendal Sozialamt Hospitalstraße 1-2 39576 Stendal Telefon: 03931 60-7092 |
Empfänger von Wohngeld und Empfänger von Kinderzuschlag |
| Landkreis Stendal Sozialamt Hospitalstraße 1-2 39576 Stendal Telefon: 03931 60-7095 |
Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII |
| Jobcenter Stendal Stadtseeallee 71 39576 Stendal Telefon: 03931 640826 |
Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld |
| Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Havelberg Lange Straße 32 39539 Havelberg Telefon: 039387 75185 |
Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld |
| Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Osterburg Ernst-Thälmann-Straße 1 39606 Osterburg Telefon: 03937 2505885 |
Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld |
http://www.bildungspaket.bmas.de/
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