Wegweiser für Fragen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe

Um die Leistungen beantragen zu können, müssen Sie zuerst einmal wissen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Deshalb stellen wir Ihnen entsprechende Informationen und die einzelnen Formulare hier zur Verfügung. Sie können sich auch gern an die unten genannten Ansprechpartner wenden.

Wer ist antragsberechtigt? Wo ist der Antrag zu stellen?

1. Empfänger von SGB II Leistungen
(Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)

im Jobcenter Stendal, und in den Geschäftsstellen Osterburg und Havelberg
2. Leistungsempfänger nach SGB XII
(Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
in der Kreisverwaltung des
Landkreises Stendal
3. Wohngeldempfänger
(mit Wohngeldbescheid)
in der Kreisverwaltung des
Landkreises Stendal
4. Empfänger von Kinderzuschlag
(nach Bundeskindergeldgesetz)
in der Kreisverwaltung des
Landkreises Stendal

 

Überblick welche Leistungen beantragt werden können:

Leistungen Für wen? Voraussetzungen Höhe Zahlungsart
A / B
Tagesausflüge
und Klassenfahrten
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren Eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen Übernahme der Kosten (kein Taschengeld) Abrechnung mit
Schule / Kita
C
Schülerbe-
förderung
Jugendliche ab
11. Klasse und
Berufsschulen
Öffentliche Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Schule Übernahme der Kosten Auszahlung an den Antragsteller
D
Lernförderung
Kinder und
Jugendliche unter
25 Jahren
Ergänzende angemessene Lernförderung mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist Übernahme der Kosten Abrechnung mit dem Leistungserbringer
E
Mittagessen
Kinder und
Jugendliche unter
25 Jahren
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule und Kindertageseinrichtung Übernahme der Kosten - jedoch 1 € Eigenanteil pro Essen Abrechnung mit
Essenanbieter
F
Sport und
Kulturangebote*
Kinder und
Jugendliche unter
18 Jahren
Mitgliedsbeiträge für Vereine und kulturelle Bildung, Freizeiten Maximal 10 € pro Monat Abrechnung mit den Leistungserbringer
G
Schulbedarf
Kinder,
Jugendliche
unter 25 Jahren
Besuch einer Schule
(ohne Antrag)

 

am 1.8. = 70 €
am 1.2. = 30 €
pro Jahr

Auszahlung an den
Antragsteller

Beachten Sie:
Berücksichtigt werden nur Schülerinnen und Schüler die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen!

Wichtige Hinweise:
Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

* Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ( F = Sport - und Kulturangebote) können nur für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, die Teilnahme an Freizeiten.

Ansprechpartner zuständig für
Landkreis Stendal
Sozialamt
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Telefon: 03931 60-7092
Empfänger von Wohngeld und
Empfänger von Kinderzuschlag
Landkreis Stendal
Sozialamt
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Telefon: 03931 60-7095
Empfänger von Grundsicherung und
Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
Jobcenter Stendal
Stadtseeallee 71
39576 Stendal
Telefon: 03931 640826
Empfänger von SGB II Leistungen und
Sozialgeld
Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Havelberg
Lange Straße 32
39539 Havelberg
Telefon: 039387 75185
Empfänger von SGB II Leistungen und
Sozialgeld
Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Osterburg
Ernst-Thälmann-Straße 1
39606 Osterburg
Telefon: 03937 2505885
Empfänger von SGB II Leistungen und
Sozialgeld


Aktuelle Informationen vom Bundesministerium:

http://www.bildungspaket.bmas.de/


Antragsformulare zum Herunterladen: siehe Rubrik "Formulare"

Datumsbezug: 01.03.2013 Zurück