Neue Förderrichtlinie zur Jugendarbeit beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss hat am 19.03.2024 die neue "Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend-und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-und Jugendschutz" und die geänderten "Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal" beschlossen.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, den jeweiligen Bedarfen junger Menschen  in den einzelnen "Planungsräumen" (diese entsprechen den neun Einheits-und Verbandsgemeinden des Landkreises) besser gerecht zu werden. Allen Akteuren soll dadurch vor Ort  auch  mehr Flexibilität ermöglicht werden. 

Für jeden Planungsraum soll daher ein regionales Konzept erarbeitet werden, in dem die zukünftigen Angebote der Jugendarbeit dargestellt werden.

Die Jugendarbeit soll aus einem "regionalen Budget" finanziert werden. Diese regionale Budget  wird sich aus der Förderung des  Landkreises, der Gemeinde und ggfl.  Dritter  zusammensetzen.

Auf der Grundlage des voraussichtlichen Budgets soll auf den Regionalkonferenzen das regionale Konzept für den betreffenden Planungsraum entwickelt und abgestimmt werden.

Ziel ist es auch weiterhin eine breit aufgestellte  Jugendarbeit anbieten zu können.

Die Förderrichtlinie als auch die Qualitätsstandards treten am 01.01.2025 in Kraft.