Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Forsthoheit: Anträge zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes stellen

Leistungsbeschreibung

Die Untere Forstbehörde im Sachgebiet Naturschutz / Forsten des Landkreises Stendal nimmt im übertragenen Wirkungskreis die forsthoheitlichen Aufgaben im Rahmen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt sowie des Forstvermehrungsgutgesetzes wahr.

Bei folgenden Anliegen können Sie sich an die Untere Forstbehörde wenden (Auszug):

  • Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart
  • Erstaufforstung
  • Wiederaufforstung
  • Kahlhiebe über 2 Hektar
  • Neubau und Ausbau von Waldwegen
  • Veranstaltungen im Wald
  • Streu- und Grasnutzung oder Waldweide
  • Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach Landeswaldgesetz
  • Forstliches Vermehrungsgut
  • und ähnliche Themen

Zuständige Stelle

Untere Forstbehörde
Sachgebiet Naturschutz / Forsten im Umweltamt des Landkreises Stendal