Reihenuntersuchungen
Jedes Jahr finden in den dritten und sechsten Klassen der Schulen im Landkreis Stendal verpflichtende Reihenuntersuchungen der Schülerinnen und Schüler statt.
Diese Untersuchungen haben zum Ziel, Gesundheitsstörungen vorsorglich zu erkennen. Bei Auffälligkeiten erhalten die Sorgeberechtigten eine Mitteilung für die weitere Behandlung bei der niedergelassenen Ärztin/dem niedergelassenen Arzt.
An vorher mit den Schulen vereinbarten Terminen werden Seh- und Hörfähigkeit, Größe, Gewicht und Impfstatus ermittelt. Im Anschluss folgt ein kurzes Gespräch mit der Schulärztin/ dem Schularzt und eine Untersuchung. Bei diesen Terminen wird stets auf die individuellen Besonderheiten Rücksicht genommen und die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen gewahrt.
Rechtsgrundlagen: Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt,Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

