Das Team und die Aufgaben

 

Die Medizinalaufsicht überwacht die Berechtigung zur Berufsausübung von selbstständig tätigen Angehörigen der nichtärztlichen Berufe und der anderen Fachberufe des Gesundheitswesens (u.a. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilpraktiker, Logopäden, Hebammen).

Zudem sind auch Angehörige des ärztlichen, zahnärztlichen und des Apothekerberufes nach §26 GDG LSA (Gesundheitsdienstgesetzes im Land Sachsen-Anhalt) verpflichtet, den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

 

Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Anmeldung zur und Erteilung einer Heilpraktiker- Erlaubnis bzw. einer sektoralen HP-Erlaubnis
  • Überwachung der Fortbildung von Hebammen und Krankenpflegepersonen
  • ordnungsbehördliche Aufgaben, die als Hinweis für Nichteignung dienen können und den Entzug/Widerruf der Erlaubnisse zu Folge haben
  • Überwachung medizinalrechtlicher Vorschriften
     

So erreichen Sie das Team der Medizinalaufsicht:
Per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-stendal.de
Per Fax an 03931 60-7902
Telefonisch oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter +49 3931 60-7901 persönlich im Gesundheitsamt