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Mit dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt wurde die Kommunale Gesundheitsberichterstattung als Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes festgelegt. Nichtpersonenbezogene Daten sollen genutzt werden, um Gesundheitsberichte mit Analysen und Bewertungen über die Situation im Zuständigkeitsbereich zu erstellen. Diese dienen der Planung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung.
Im Landkreis Stendal übernimmt das Gesundheitsamt die Aufgabe der Gesundheitsberichterstattung. Erstmals wird ein Bericht vorgelegt, der die Arbeit des Gesundheitsamtes und das Aufgabenspektrum der Abteilung Gesundheitsaufsicht vorgestellt.
Der Gesundheitsbericht informiert über die gesundheitliche Lage der Bevölkerung des Landkreises Stendal. Künftig wird die Berichterstattung fortgeschrieben und um weitere Themen ergänzt.
Der Gesundheitsbericht richtet sich an alle interessierten Bürger und die zuständigen politischen Gremien. Er soll als Basis für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen dienen und die bevölkerungsorientierte und prophylaktische Tätigkeit des Gesundheitsamtes transparenter machen.