Begutachtungen im Jugendzahnärztlichen Dienst
Der Jugendzahnärztliche Dienst erstellt Gutachten über die Notwendigkeit und Angemessenheit von geplanten, umfangreichen Zahnbehandlungen und prothetischen Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und für die Beihilfestellen gemäß Bundesbeihilfeverordnung von Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Stendal wohnhaft sind.
Eine Begutachtung beinhaltet:
- ein Anamnesegespräch
- eine zahnärztliche Untersuchung
- die Dokumentation der erhobenen Daten
- eine abschließende Besprechung mit der Bürgerin/ dem Bürger
Wichtige Hinweise:
- Die Einladung zur Begutachtung erfolgt schriftlich.
- Es besteht eine Mitwirkungspflicht seitens des Bürgers.
- Wichtige Unterlagen (z.B. Röntgenbilder) sind zum Begutachtungstermin mitzubringen.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne das Team des Jugendzahnärztliche Dienstes telefonisch unter:
+49 3931 60-7924
+49 3931 60-7925
oder via E-Mail an JZAED@Landkreis-Stendal.de

