"Lokales Kapital" auch 2012 gefördert - Anträge jetzt stellen!

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Das Förderprogramm "Lokales Kapital" des Landes Sachsen-Anhalt wird auch im Jahr 2012 fortgesetzt. Mit diesem Förderprogramm, welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert wird, werden lokale Initiativen unterstützt, die der Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale für Zielgruppen des Arbeitsmarktes dienen.

Für neue Projektanträge werden dem Landkreis Stendal in diesem Jahr weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Die Projekt werden maximal mit 10.000 Euro gefördert, wobei die Förderung bis zu 100 % betragen kann. Die Projekte müssen spätestens im Jahr 2013 beginnen und spätestens am 30.06.2014 beendet sein.
Angesprochen als Projektträger sind vor allem gewerbliche Kleinunternehmen, aber auch Vereine u. ä.
Anträge können ab Montag, den 20.Februar bis zum Freitag, 23.März 2012 bei folgenden Stellen abgegeben werden:

IGZ BIC Altmark GmbH 
Thomas Barniske
Arneburger Straße 24
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: 03931-681446
thomas.barniske@bic-altmark.de

Wirtschaftsförderung Landkreis Stendal
Dirk Grempler
Arneburger Straße 24
39576 Hansestadt Stendal
Tel. : 03931-607882
dirk.grempler@landkreis-stendal.de

Mit den beiden genannten Ansprechpartnern können auch Beratungstermine vor der Einreichung entsprechender Anträge vereinbart werden.

Die Antragsformulare stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung (siehe unten). Im Falle einer Förderungsempfehlung durch den regionalen Beirat ist durch den Projektträger ein detaillierter Projektantrag beim Landesverwaltungsamt einzureichen.


Was ist das Anliegen?

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen Ideen, die direkt vor Ort entstehen. Es sollen Beschäftigungsaktivitäten gefördert sowie Bildungsdefizite und Qualifikationsmängel abgebaut und somit Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden.

Wer und was werden gefördert?

Antragsteller für eine Mikroprojektförderung können natürliche Personen, d.h. Einzelpersonen auch aus den Zielgruppen, und juristische Personen, d.h. Verbände, Vereine, Unternehmen etc. aus Sachsen-Anhalt sein.

Mikroprojekte richten sich an arbeitslose Menschen folgender Zielgruppen aus Sachsen-Anhalt:

  • Langzeitarbeitslose
  • arbeitslose Frauen
  • ältere Arbeitslose
  • Menschen mit Behinderungen
  • sozial benachteiligte Jugendliche
  • allein Erziehende
  • Migrantinnen und Migranten
  • Aussiedler/-innen
  • suchtmittelabhängige Menschen
  • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
  • Wohnungslose

Förderfähig sind Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen und gewerblichen Bereich, im Umweltsektor sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen. Die geplanten Aktivitäten und Projekte müssen lokalen Anforderungen und dem lokalen Bedarf entsprechen sowie zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit für am Arbeitsmarkt von bisher Benachteiligten beitragen. 

Datumsbezug: 03.02.2012 Zurück