Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Häuser der Kreisverwaltung Stendal an den Standorten Hospitalstr. 1-2, Arnimer Str. 1-4, Wendstraße 30 und Tauentzienstr. 5 verschlossen. Ein Besuch im Amt ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier in der Rubrik "Ämter und Fachbereiche".
Landkreis Stendal - Immissionsschutz
Sprechzeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Arnimer Straße 1 - 4
39576Hansestadt Stendal
Hospitalstraße 1-2
39576Hansestadt Stendal
Kontakt
- Telefon:
- +49 3931 60-7271
- Fax:
- +49 3931 213060
- E-Mail:
- umweltamt@landkreis-stendal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Formulare
- Anträge aufgrund § 4 BImSchG (Neugenehmigung) und § 16 BImSchG (Änderungsgenehmigung)
- Anzeige einer Änderung nach § 15 BImSchG
- Anzeige einer Beschwerde über Belästigungen durch Abgas, Gerüche, Geräusche, Staub und anderes
- Erfassungsprotokoll Geräuschbeschwerden
- Meldung zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV
- Mitteilungen zur Betriebsorganisation gem. § 52b BImSchG
Verwaltungsleistungen
- Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen
- Beschwerde über Baustelle einreichen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Cross Compliance Überprüfung
- Emissionsschutz
- Immissionsschutz: Anlagen zur Errichtung und Betrieb genehmigen
- Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Lärmschutz
- Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen