Jetzt als ehrenamtlicher Richter bewerben
Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die aktuelle Amtszeit ehrenamtlicher Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Für die ab Januar 2024 neue fünfjährige Amtszeit sucht der Landkreis Stendal mit Bewerbungsende am Freitag, 28. April 2023 interessierte und geeignete Personen, die dieses Ehrenamt ausüben möchten.
Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Magdeburg. Es entscheidet in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte. Auch entscheidet es auf erster Instanz über vermögensrechtliche und sozialrechtliche Ansprüche, in bestimmten technischen und baulichen Großvorhaben, wie zum Beispiel den Bau oder Betrieb von Verkehrsflughäfen oder Müllverbrennungsanlagen. Ehrenamtliche Richter wirken bei den mündlichen Verhandlungen sowie der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit und sind nur dem Gesetz und Recht unterworfen. Eine Mitwirkung interessierter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich nicht nur gewollt, sondern sogar vorgegeben. Als ehrenamtliche Richter können Interessiere ihr Rechtsempfinden, ihren Gemeinsinn sowie ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung einbringen und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten teilnehmen.
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der ehrenamtlichen Richter ist das Ordnungsamt des Landkreises Stendal zuständig. Für die kommende fünfjährige Amtszeit sind nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts insgesamt 40 ehrenamtliche Richter zu wählen. Davon müssen durch den Landkreis Stendal zwei Personen vorgeschlagen werden.
Gesucht werden dabei Bewerber oder Vorgeschlagene, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt und bislang nicht durch Strafverfahren belastet sind sowie im Landkreis Stendal wohnhaft sein müssen.
Bewerbung
Die gewählten ehrenamtlichen Richter erhalten für ihren Einsatz eine Entschädigung und bekommen den Verdienstausfall zuzüglich der Unkosten erstattet. Interessierte an diesem Ehrenamt können sich ab sofort bis spätestens Freitag, 28. April, beim Ordnungsamt des Landkreises Stendal, Wendstraße 30, 39576 Hansestadt Stendal oder per E-Mail schriftlich bewerben.