Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb „Kompetenzagenturen“

Projektvorschläge bis 27. Oktober einreichen.

1. Einleitung, Rahmenbedingungen

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Stendal einen Ideenwettbewerb zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am Freitag, 27. Oktober 2023, um 12 Uhr (Posteingang).

Projektvorschläge sind spätestens zum genannten Termin einzureichen:

Landkreis Stendal
Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement
Arneburger Straße 24
39576 Hansestadt Stendal

Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb Kompetenzagenturen einzureichen. Der Projektvorschlag ist zudem auch in digitaler Form (PDF) bis zum oben genannten Stichtag an wirtschaftsfoerderung@landkreis-stendal.de zu senden.

Ansprech- / Kontaktperson für den Wettbewerb ist:

Thomas Fronius
c/o Landkreis Stendal, Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement
Regionale Koordination
Arneburger Straße 24, 39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931-607889, mobil: 0177-6494754
Email: reko@email.de

Am 21. September findet um 11 Uhr eine Veranstaltung zur Programm- und Ideenwettbewerbsvorstellung im Landratsamt des Landkreises Stendal, Hospitalstraße 1-2, Raum Osterburg statt.

Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für den nachfolgenden Förderbereich erwartet: Kompetenzagenturen.

Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Stendal speziell abzustellen. Darin inbegriffen ist die Darstellung der Kenntnis über die regionale Akteurs- und Trägerlandschaft.
Für eine Abgrenzung zu bzw. Verzahnung mit den Regelinstrumenten des SGB II und SGB III sowie Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe des Projektes relevant sind, ist bei den einzureichenden Projektvorschlägen darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können. Für den vorliegenden Ideenwettbewerb betrifft das insbesondere BRAFO, STABIL, JUST Best und Plan B.
Des Weiteren wird eine detaillierte Beschreibung des Kompetenz- und Erfahrungsprofils des Trägers hinsichtlich regionaler und der Richtlinienschwerpunkte in REGIO AKTIV:

  • Förderbereich D: Unterstützung des Übergangs in Ausbildung
  • Individuelles und intensives Coaching junger Menschen an den Übergängen Schule-Schule-Ausbildung/Studium/Beruf

erwartet.

Die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Art. 9 Abs. 2 VO (EU) Nr. 2021/1060 und Art. 9 Abs. 3 VO (EU) Nr. 2021/1060 sind zu berücksichtigen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die genannten bereichsübergreifenden Grundsätze sind integrale Bestandteile der Konzepte.

Obwohl sich die Arbeitsmarktlage im Landkreis Stendal positiv entwickelt, bleibt die berufliche Integration von jungen Menschen eine besondere Herausforderung in der Arbeitsmarktpolitik – so haben im Schuljahr 2021/2022 15,3% der Schülerinnen und Schüler in der Region ihren Schulabschluss nicht geschafft. Damit liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss im Landkreis Stendal mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Weiter befindet sich die Zahl der Ausbildungsabbrüche auf zu hohem Niveau, werden Ausbildungsplätze immer noch zu sehr reduziert auf besonders beliebte Berufe wahrgenommen und ausgewählt.

Charakteristisch für die große Gruppe Jugendlicher ohne Ausbildungs- und Beschäftigungsreife sind verschiedene Problemlagen und nicht zuletzt daraus resultierende Orientierungs- und Anpassungsschwierigkeiten sowie weitere Problemlagen wie z.B. auch Süchte, aufgrund derer sich die Integration in Ausbildung bzw. bereits die vorgelagerte Schulzeit und deren erfolgreiche Absolvierung und Beendigung als ganz besondere Herausforderung darstellt.
Bis zu fünf örtliche, d.h. in ihrer Ansiedlung über den ganzen Landkreis Stendal sinnvoll verteilte Kompetenzagenturen (KA) sollen hier ansetzen und ein individuelles und in-tensives Coaching junger Menschen an den Übergängen Schule-Schule-Ausbil-dung/Studium-Beruf, dies explizit unabhängig ihres Rechtsanspruches auf Unterstützungsleistungen aus dem SGB, gewährleisten:
Um die Zahl der Schulabbrüche abzusenken, die Ausbildungsfähigkeit und das bezogene Durchhaltevermögen zu erhöhen sowie berufliche Perspektiven zu eröffnen, sollen hilfebedürftige junge Menschen individuell und kontinuierlich auf dem Weg zu Schulabschluss und Ausbildungsaufnahme begleitet werden. Auf Grund der guten Erfahrungen mit früheren Modellvorhaben im Regionalen Übergangsmanagement (RÜMSA) und dem Bundesmodellvorhaben „Jugend Stärken im Landkreis Stendal“ (JUSTiQ) ist im Ergebnis mit einer höheren Quote der Reintegration in Schule sowie der Integration in Ausbildung beziehungsweise Arbeit zu rechnen.

Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren und in begründeten Ausnahmefällen bis unter 35 Jahren.

Dabei soll der Fokus insbesondere auf Jugendliche gelegt werden, deren Schulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung und schlechte Noten gefährdet ist. Ergänzend sollen Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die beim Übergang Schule-Beruf zu scheitern drohen und von bestehenden Hilfsangeboten nicht profitieren, angesprochen werden.

Die Unterstützungsangebote begleiten die Teilnehmenden intensiv. Im Mittelpunkt steht eine sozialpädagogische und ganzheitlich ausgerichtete Einzelfallhilfe für alle jungen Menschen, unabhängig von deren Förderanspruch (bspw. im Regelbereich des SGB II oder III).

Die Angebote beziehen die Eltern sowie weitere Erziehungsverantwortliche und Bezugspersonen in die Begleitung ein und pflegen einen intensiven Kontakt mit regionalen Unternehmen. Insbesondere folgende Elemente können Teil des Unterstützungsangebotes der Kompetenzagentur sein:

  • Einzelfallberatung und Begleitung der Teilnehmenden, auch Motivierung durch gemeinsame Zielvereinbarungen und Auswertungen,
  • soziale Gruppenangebote für Eltern und Jugendliche zur Förderung von sozialen und persönlichen Kompetenzen,
  • Eltern- und Familienarbeit (insbesondere zur Vermeidung eines Schul- oder Ausbildungsabbruchs),
  • fachlicher Austausch der beteiligten Akteure im Hilfesystem,
  • Abstimmung mit den Akteuren folgender Rechtskreise: SGB II, SGB III, SGB VIII sowie SGBXII (bspw. Fertigung von Stellungnahmen und Sachstandsmitteilungen im Rahmen der Projektarbeit und als Grundlage für die Abstimmungen mit den Rechtskreisen),
  • Koordinierung von Hilfsangeboten (z.B. Nachhilfe, Schuldnerberatung) und darüberhinausgehende Netzwerkarbeit,
  • aufsuchende Arbeit im schulischen, beruflichen, familiären und sozialen Kontext,
  • Mobilitätsunterstützung zur Wahrnehmung einschlägiger Termine, bspw. bei Bewerbungen und erforderlicher Antragstellung.

Der Landkreis Stendal ist bestrebt, die Zugänge zu den Kompetenzagenturen so niederschwellig und lebenswelt-/wohnortnah wie möglich zu eröffnen. Deshalb ist beabsichtigt, eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Entsprechend finden Wettbewerbsbeiträge eine besondere Berücksichtigung, die jeweils einen der folgenden Teilräume des Landkreises Stendal funktional schlüssig abdecken:

  1. Region Mitte/West (Stendal mit Bismark und Arneburg)
  2. Region Süd (Tangerhütte / Tangermünde)
  3. Region Nord (Seehausen / Osterburg)
  4. Region Ost (Havelberg / Elb-Havel-Land)

Die KAs bilden einen wichtigen Baustein in den Übergangsbereichen Schule-Schule und Schule-Beruf im Landkreis Stendal. Um einen optimalen Projekterfolg zu gewährleisten, ist die Vernetzung mit anderen Akteuren der Schulsozialarbeit, der Berufsorientierung sowie der Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe wesentlich.

Eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit ist mit den Schulen, der mobilen Jugendberufsagentur und der Wirtschaftsförderung, den an den Schulen eingesetzten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie der Regionalen Koordination des Landkreises Stendal geboten. Die Eltern der Schüler/innen sollen zudem gezielt über die Angebote der KAs informiert werden.

Das eingesetzte Personal (mind. 1 Vollzeitäquivalent sozialpädagogische Fachkraft und 0,25 VZÄ Projektassistenz) muss fachlich geeignet sein, die Aufgaben im Rahmen der Projektdurchführung in hoher Qualität umzusetzen. Voraussetzungen sind ein einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss, soziale Kompetenz sowie einschlägige Berufserfahrung mit der Zielgruppe der jungen Menschen.

Qualitativ:

Das Projekt schafft sich durch aufsuchende Ansätze der Jugendsozialarbeit, auch eingebettet in eine Zusammenarbeit mit den einschlägig Verantwortlichen Rechtskreisen und der regionalen Koordination sowie der mobilen Jugendberufsagentur im Landkreis Stendal, Zugänge zu Jugendlichen, die von den regionalen Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungs- sowie Beratungsangeboten in und nach der Schule nicht (mehr) erreicht werden.

Das Projekt bietet, entlang der unter 3.3 aufgeführten mgl. Projektelemente, eine maßgeschneiderte und regionalspezifisch eingebettete, auf die individuelle Situation Junger Menschen zugeschnittene Abfolge von Unterstützungsangeboten und nutzt dabei insb. auch die Methode des Case Managements.

Das Projekt berücksichtigt die kommunalen, lokalen und regionalen Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung, identifiziert Lücken im System und regt ggf. neue Angebote bzw. Vorgehensweisen für eine effektive Förderung der beruflichen Integration an. Damit tragen sie dazu bei, die Prozesse der beruflichen Integration im Landkreis Stendal weiter zu optimieren.
Das Projekt fördert und verbessert durch seine Arbeit die Kooperation und Koordination zwischen den im Handlungsfeld verantwortlichen Institutionen.

Quantitativ:

Bereits binnen des ersten Umsetzungsjahres sind über alle bis zu 5 Projekte hinweg insg.180 junge Menschen durch die KAs zu betreuen. Binnen 3 Jahren müssen über 600 junge Menschen von den KA neu erreicht und für eine Teilnahme aufgeschlossen sein (nachweisliche Kontaktaufnahme über TN-Liste oder -Bogen), jeweils 120 TN in den Teilregionen Süd, Nord und Ost sowie 250 TN in der Region Mitte/West.

Spätestens bei Projektaustritt machen 80% der TN auf ihrem Werdegang wieder etwas, was für ihr Alter/individuell biographisch üblich und erwartbar wäre = sie besuchen wieder „aktiv“ teilnehmend die Schule, erreichen / bewältigen erfolgreich Schulabschlüsse resp. Übergänge in Ausbildung bzw. Studium.

Von der Teilzielgruppe der zum Aufnahmezeitpunkt schulisch bereits gescheiterten Jungen Menschen ohne Schulabschluss und ohne Ausbildungsplatz wird 50% eine Perspektive eröffnet: Ermöglichung/Wiederangang eines Schulabschlusses und/oder der Übergang in Ausbildung bzw. sv-pflichtige Beschäftigung.

Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit wird im Zuwendungsbescheid festgelegt, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung des Bewerbers, die Qualität des Projektkonzeptes sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmer-eigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig.

Die Konzertierung der bis zu 5 KAs wird durch die Regionale Koordination sicher-gestellt. Eine Beteiligung der Projekte daran ist verpflichtend.

Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, d.h. die technische und räumlich-sächliche Ausstattung, wird zur Umsetzung des eingereichten Projektvorschlages vorausgesetzt. Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie mit der EU-Strukturfondsförderung sind von Vorteil. Der Projektträger sollte über Erfahrungen, Kenntnisse und einschlägige Kompetenzen in gleichgelagerten Projekten verfügen.

Zur Qualitätssicherung der Projektumsetzung haben die Zuwendungsempfangenden die laufende Qualifizierung des eingesetzten Personals sicherzustellen. In einem Zeitraum von zwölf Monaten ist jeweils mindestens ein Drittel des Personals (ohne Verwaltungspersonal) im Umfang von mindestens drei Kalendertagen weiterzubilden.

Für diesen Ideenwettbewerb werden zur Kalkulation Gesamtausgaben in Höhe von 2.400.000,00 EUR veranschlagt. Die Finanzierung des Projektes aus Mittel der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt beträgt 2.000.000,00 EUR. Hiervon ist beabsichtigt, jeweils bis 400.000 EUR der zur Verfügung stehenden Mittel für ein Projekt in den Regionen Nord, Ost und Süd sowie bis zu 800.000 EUR für bis zu zwei Projekte in der Region Mitte/West zu verausgaben. Die weitere Kofinanzierung erfolgt durch das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden in Form einer Pauschale pro Teilnehmenden von derzeit 630,00 EUR pro Monat. Die Höhe der veranschlagten Gesamtausgaben bezieht sich auf eine angenommene vorläufige Kofinanzierung durch das Arbeitslosengeld II in Höhe von 20 von Hundert an der Kofinanzierung aus Mitteln aus dem ESF plus und den Landesmitteln. Während die ESF+- und Landesmittel bezüglich ihres Finanzierungsverhältnisses zueinander fest definiert sind, ist das TN-Einkommen eine Rechengröße.

Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan ist dem Projektvorschlag beizufügen. Hierfür steht Ihnen das Formblatt „Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen“ zur Verfügung.

Anwendung der Personalausgabenpauschale

Für die Kalkulation der Personalausgabenpauschale (PAP) sind die „Ergänzenden Regelungen im Zusammenhang mit den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrechts-ergänzungserlass)“ vom 6.6.2016 (MBl. LSA S. 383) in der Fassung vom 28.9.2022, (MBL. LSA S. 509) unter Nr. 4 zu beachten.

Den Zuwendungsrechtsergänzungserlass finden Sie auf der folgenden Seite:

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000012534

Weitere Informationen können der Anlage „Hinweisblatt zur Anwendung der Personalausgabenpauschale (PAP)“ im Rahmen der Richtlinie REGIO AKTIV vom 25.04.2023 (Version 1.0) entnommen werden.

Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich vom 01.02.2024 bis zum 31.01.2027 mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Für den einzureichenden Projektvorschlag sind die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.

  • Formblatt 1: Deckblatt zum Projektvorschlag
  • Formblatt 2: Erklärungen zum Projektvorschlag
  • Formblatt 3: Beschreibung des Projektvorschlags
  • Anlagen:
    • Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen
    • Projektstruktur- und Zeitplan
    • Ergebnisindikatoren
    • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate)
    • Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug
    • Zertifiziertes QS-System
    • Gegebenenfalls Kurzdarstellung trägereigenes QS-System
    • Weiterhin sind dem Projektvorschlag als Anlagen beizufügen:
    • Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent),
    • Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise im Themenfeld Übergang Schule-Beruf,
    • Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potenziellen Kooperationspartnern wie z.B. Schulen.

Die Auswahl erfolgt durch den RAK in zwei Schritten.

1: Prüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzung zum Wettbewerb (formale Kriterien)

Die eingereichten Projektvorschläge werden vom Regionalen Arbeitskreis (RAK) des Landkreises Stendal hinsichtlich der Erfüllung der Zugangsvoraus-setzungen des jeweiligen Wettbewerbs geprüft.

Nur Projektvorschläge, die die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Wettbewerbs erfüllen, werden für das weitere Auswahlverfahren zugelassen.

2: Inhaltliche Bewertung und Projektauswahl

Der zweite Schritt zur Projektauswahl erfolgt auf Basis der inhaltlichen Bewertung nach vorgegebenen Bewertungskriterien und Wichtungen des RAK des Landkreises Stendal.

Dem Ideenwettbewerb sind die Kriterien für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Wettbewerbs und die inhaltliche Bewertung nach vorgegebenen Bewertungskriterien beigefügt. Sie finden die Unterlagen unter:

https://www.landkreis-stendal.de/de/wettbewerbe.html

Die Bewerber werden vom RAK schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

Auf dieser Grundlage erfolgt für die zur Förderung ausgewählten Projektvorschläge die formelle Antragstellung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Die folgenden Anlagen zum Wettbewerb stehen hier zum Download zur Verfügung: