Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Seit 1993 wird jährlich am 3. Dezember der Gedenk- und Aktionstag „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung“ gefeiert. Hierbei geht es um die Stärkung des Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Förderung ihres Wohlergehens und ihrer Rechte.

7,9 Millionen Menschen haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt eine anerkannte Schwerbehinderung. was in etwa 9,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Für die Herstellung eines gleichberechtigten Miteinanders gelten in Deutschland konkrete Vorgaben: 1994 wurde im Grundgesetz der Satz aufgenommen, dass „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“. 2009 trat die UN-BRK, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in Deutschland in Kraft. Es folgten beispielsweise ein Nationaler Aktionsplan und Aktionspläne auf Länderebene.

Im Landkreis Stendal leben 9.161 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (Statistisches Landesamt, Stand: 31.12.2019). Dies entspricht einem Anteil von circa 8,26 % der Bevölkerung des Landkreises, wobei über die Hälfte dieser Menschen  65 Jahre oder älter ist. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass bei einer anerkannten Behinderung muss mindestens der Grad der Behinderung von 50 vorliegen muss. Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung werden hierbei nicht aufgeführt und der Anteil von Menschen mit Behinderung ist demzufolge deutlich höher und lässt sich nicht eindeutig bestimmen.

Seit Jahren setzt sich der Landkreis Stendal für die Themen der Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit ein. Neben einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist beispielsweise der Inklusionsbeirat des Landkreises Stendal (ehemals Behindertenbeirat) seit mehr als 24 Jahren aktiv. Im Sinne einer Selbstvertretung engagieren sich dabei Menschen mit Behinderung aktiv und setzen sich auf Kreisebene für ihre Belange ein. Seit 2017 fungieren zwei Örtliche Teilhabemanagerinnen im Landkreis Stendal als Lotsen für Menschen mit Behinderung und fördern die Entwicklung eines inklusiven Sozialraums. Dabei spielt auch der im Dezember 2019 durch den Kreistag beschlossene Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle. Dieser beinhaltet neben einer Bestandsanalyse 98 Maßnahmen, die alle Bereiche des Lebens betreffen und mit Hilfe regionaler Akteure erarbeitet wurden.