Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Das Alter und schwere Krankheiten machen ein selbstbestimmtes Leben oft schwierig. Gut ist es also für diesen Fall vorzusorgen. Mit der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsvollmacht und der Patientenvollmacht können Sie für den Ernstfall schon jetzt bestimmen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ein Betreuungsverfahren entbehrlich machen. Machen Sie sich deshalb in gesunden Tagen Gedanken, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt, um für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit vorzusorgen.

Informationen, Vorsorgebroschüren und Vordrucke erhalten Sie in der Betreuungsbehörde oder in den Betreuungsvereinen.

Betreuungsverein im Landkreis Stendal e. V. 
Bahnhofstraße 10
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931 716116

Altmärkischer Betreuungsverein e. V.
Bismarker Straße 36
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
Telefon: 03937 82134

Betreuung- Vormundschaft- Pflegschaft   e.V.
Bergstraße 4
39576 Stendal
Tel: 03931 796770
 

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens zum Betreuer bestellt wird und welche Aufgaben diese Betreuung beinhalten soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls für die Erledigung dieser Aufgaben in Frage kommen soll.

Die Betreuungsverfügung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn eine rechtliche Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie die Art und Weise sowie den Umfang Ihrer ärztlichen Behandlung im Voraus festlegen, wenn Sie zu einem Zeitpunkt X nicht mehr selbst entscheiden können.

In der Patientenverfügung treffen Sie Aussagen dazu, in welchen konkreten Krankheitssituationen Sie welche Maßnahmen wünschen oder ablehnen.

Textbausteine für das Erstellen einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie von der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heruntergeladen werden. Formulare

Weiterführende Informationen