Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

Oft passiert es unverhofft. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie wichtige Entscheidungen ihres Lebens nicht mehr selbst treffen. Dann kann eine Vorsorgevollmacht schnell wichtig und hilfreich werden. Damit können Sie eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sie in ihrem Sinne zu vertreten.

Vordrucke gibt es viele im Internet. Zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz. https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare Sie füllen diese aus und bewahren sie gut auf.

Oft gibt es jedoch dann im Einsatz der Vollmacht Schwierigkeiten mit der Anerkennung. Diesem Risiko beugen Sie vor, indem Sie die Vollmacht beglaubigen lassen. Dazu können Sie sich kostenpflichtig an einen Notar wenden.

Sie können sich jedoch ab jetzt auch beim Landkreis Stendal, speziell bei der Betreuungsbehörde, melden. Die Mitarbeiterinnen können Ihre Unterschrift oder ihr Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von nur 10 € erhoben.

Terminvereinbarung

Frau Albrecht:               03931 607944

Ort der Beglaubigung: Betreuungsbehörde Landkreis Stendal
                                     Wendstraße 30
                                     39576 Hansestadt Stendal
                                     1. OG, rechts

                                     Sie können nicht kommen? Wir kommen auch in die Häuslichkeit.