Puhlmann: „Wir wollen unsere Steuerungsmittel nutzen“

Regionalversammlung beschließt erste Veränderungen in Vorbereitung des zweiten Entwurfs der Neuaufstellung des Regionalplans 2027.

Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen zukünftig mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen. Zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans (REP) 2027, welcher im November 2024 vorgestellt wurde, standen am Dienstag bei der 101. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vor 50 Besuchern im Salzwedeler Kulturhaus die ersten Abwägungen auf Basis der öffentlichen Beteiligung auf der Tagesordnung.

Zum besseren Verständnis erklärte Steffen Kunert noch einmal das Vorgehen. Dazu stellte der Geschäftsstellenleiter der Regionalen Planungsgemeinschaft vor, dass zum ersten Entwurf der REP-Neuaufstellung 450 Stellungnahmen eingegangen sind. Sie alle werden einzeln ausgewertet und sind inhaltlich ganz unterschiedlich. „Wenn wir das Flächenziel nicht erreichen, legen wir das Instrument, selber Einfluss zu nehmen, aus der Hand“, sagte Patrick Puhlmann. Der Vorsitzende der Regionalen Planungsgemeinschaft wies daraufhin, dass durch die Abwägung in dieser und der nächsten Versammlungen der zweite Entwurf entsteht, „der sitzen muss. Wir wollen unsere Steuerungsmittel nutzen und das Flächenziel erreichen, um die generelle Privilegierung zu verhindern. Denn diese würde bedeuten, dass Windkraftanlagen überall dort errichtet werden können, wo das Gesetz es zulässt. Dann ist beispielsweise nur ein Abstand von 500 Metern zur Wohnbebauung verpflichtet, während wir diese aktuell auf 1.000 Meter reglementieren. Wir haben es also selbst in der Hand.“

Insgesamt drei Termine hat die Planungsgemeinschaft angesetzt, um auf Basis der Stellungnahmen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuwägen. Los ging es am Dienstag mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Zum Elbetal ist der Beschluss einstimmig gefasst worden, das Gebiet als Natur- und Landschaftsschutzgebiete so beizubehalten, wie es schon das Land Sachsen-Anhalt eingestuft hat. Beim Trübengraben gab es unter den 18 anwesenden Mitglieder der Regionalversammlung Diskussionen. Hier sah die Beschlussvorlage vor, das Gebiet als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Hochwasserschutz und ökologisches Verbundsystem einzutragen. Dazu gab es einen Antrag, die Einstufung aus dem ersten REP-Entwurf beizubehalten und das Gebiet als Vorranggebiet für Natur- und Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden. Daraufhin stand die ursprüngliche Vorlage zur Abstimmung und die Regionalversammlung wägte mit zwölf Zustimmungen mehrheitlich ab, das Gebiet nun als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Hochwasserschutz und ökologisches Verbundsystem in den zweiten REP-Entwurf einzuarbeiten.

Nachfolgend standen elf Beschlussvorlagen zur Abstimmung, bei denen es jeweils darum ging, im ersten REP-Entwurf ausgewiesene Vorranggebiete für Windenergie aus Basis der abgegebenen Stellungnahmen zu reduzieren. Die Regionalversammlung ist allen Vorschlägen mehrheitlich gefolgt.

Mit den daraus resultierenden Vorrangflächen für Windenergie wird das Flächenziel um 1,6 Prozent erfüllt. Es fehlen damit noch 0,3 Prozent, was 1.300 Hektar entspricht. In der kommenden Sitzung der Regionalversammlung am 11. März 2026 gehen die Abwägungen weiter. Betrachtet werden im dritten Termin auch Themen hinsichtlich der Freiraumnutzung, Infrastruktur und zum zentralörtlichen System. Dann wird auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen über die Erweiterung oder Neuanlage von Vorrangflächen für Windenergie mit Blick auf den zweiten REP-Entwurf abgewogen.

Hintergrund
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich ist die Festlegung eine Maßnahme, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen verpasst, kommen bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark für Windkraftanlagen in Frage, ohne dass sich dazu Bürger, Organisationen oder Unternehmen beteiligen können. Das soll mit Erreichen des Flächenziels vermieden werden.