Puhlmann weist Vorwürfe zurück

Medienberichten vom 10. und 11. Mai - zuerst berichtete die Mitteldeutsche Zeitung auch über verschiedene Presseportale - zufolge soll Patrick Puhlmann im April 2023 einen Urlaub verheimlicht haben. Dazu hat der Landrat des Landkreises Stendal am Donnerstag in einem Pressegespräch Stellung bezogen.

Patrick Puhlmann: „Zuerst einmal möchte ich betonen, dass wir in der Kreisverwaltung aktuell schwerwiegendere Probleme, Stichwort Haushalt, zu lösen haben, als uns mit der Dokumentation eines Urlaubs zu beschäftigen. Gemäß Paragraph 10 der Arbeitszeitverordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt ein Hauptverwaltungsbeamter seine Ruhezeiten selbst. Dazu greift auch die Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA). Diese besagt, dass eine Bewilligung bei Erholungsurlaub von Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen entfällt. Damit entbehren die Vorwürfe im Artikel der Mitteldeutschen Zeitung vom Mittwoch jeder Grundlage. Dies hat die Zeitung auch in der Donnerstagsausgabe in einem Kommentar richtiggestellt. Eine Dokumentation im Zeiterfassungssystem des Landkreises Stendal erfolgt im Fall des Landrates lediglich zu Abrechnungszwecken der Urlaubstage beim Personalamt. Einer korrekten Eingabe im Nachhinein steht dabei nichts entgegen. Entscheidend ist, dass ich die Urlaubstage am Ende korrekt abrechne, damit ich nicht versehentlich zu viele Urlaubstage nehme. Das mache ich anhand meines Kalenders in regelmäßigen Abständen.

Korrekt ist, dass ich in der Zeit vom 21. bis zum 29. April verreist war. Im Vorfeld meiner Abwesenheit habe ich alle Dezernenten und Amtsleiter darüber informiert und dafür Sorge getragen, dass die Geschäfte problemlos laufen können. Diese sehe ich als Verwaltungsleiter als meine oberste Aufgabe. Wie in den meisten Fällen meiner Ruhezeiten auch, habe ich auch während meines Urlaubs dienstliche Geschäfte wahrgenommen. In dieser Zeit galt es insbesondere Vorlagen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für die geplante Kreistagssitzung am vergangenen Donnerstag vorzubereiten und abzustimmen. Diese Vorlagen verantworte ich als Leiter der Konsolidierungsgruppe selbst. Aber auch andere Entscheidungen mussten getroffen werden.

Für die Zeit meiner Abwesenheit habe ich bereits im Vorfeld Termine an meinen Stellvertreter, Sebastian Stoll, delegiert. Für den Fall einer Gefahr- oder Katastrophensituation habe ich auf die allgemeine Vertreterregelung hingewiesen, wonach zuerst der erste Beigeordnete, Stoll und in dessen Verhinderung der zweite Beigeordnete, Thomas Lötsch, meine allgemeinen Vertreter sind. Ein solcher Fall ist nicht eingetreten.“

Weiterhin legte Puhlmann offen, wie viele Urlaubstage ihm seit Dienstantritt zustanden und in welchem Umfang er diese genommen hat. Der Landrat verwies darauf, dass die von ihm ausgeführte Praxis auch bei anderen Hauptverwaltungsbeamten in Sachsen-Anhalt vorkomme.