„Landkreise benötigen klar definierte rechtliche Rahmenbedingungen“

Gemeinsame Tagung der Landräte aus Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt in Havelberg.

Zu einer gemeinsamen Klausurtagung haben sich am Mittwoch und Donnerstag eine Landrätin und Landräte aus Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zu einer gemeinsamen Klausurtagung in Havelberg getroffen. Alle zusammen forderten gemeinsam von Bund und Ländern, das geplante Infrastruktur-Sondervermögen auf Basis der jeweils bereits bestehenden Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zügig und konsequent umzusetzen. Weiterhin ging es um die Finanzierung der von Bund und Ländern übertragenen Aufgaben.

„Das Infrastruktur-Sondervermögen ist als Chance für eine nachhaltige Modernisierung der kommunalen Infrastruktur zu begreifen. Die versprochenen Investitionsmittel ermöglichen den Landkreisen die Umsetzung von längst überfälligen Infrastrukturprojekten insbesondere in den Bereichen Bildung und Schule, Straßenbau und Mobilität, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie IT-Infrastruktur und Digitalisierung“, erklärten Dr. Henning Görtz (Kreis Stormarn), Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, und Götz Ulrich (Burgenlandkreis, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, gemeinsam. „Die Landkreise benötigen klar definierte rechtliche Rahmenbedingungen, verlässliche Zeitpläne und die Möglichkeit, Mittel zügig abzurufen, damit Investitionen schnell realisiert werden können“, so das Duo weiter. Die Mittel müssten den Landkreisen pauschal und mit größtmöglicher Flexibilität bereitgestellt werden. Die Landkreise stünden mit umfangreichen Investitionsplänen und konkret umsetzbaren Projekten bereit.

„Die zukünftigen Infrastrukturmittel sind allerdings bezogen auf den jeweiligen Landkreis nur ein Tropfen auf den heißen Stein und können nicht über die galoppierenden Kosten und die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene hinwegtäuschen“, bekräftigen Ulrich und Görtz. Aufgabenbestand und Finanzausstattung passten nicht mehr zueinander. Insbesondere im Sozialbereich, vor allem in der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe entwickelten sich die Ausgaben dynamisch. Wachsende Anforderungen etwa an Integration und Inklusion, Ganztagsbetreuung, an den Öffentlichen Personennahverkehr (Umsetzung des Deutschlandtickets, Elektrifizierung und Angebotserweiterung), Informationssicherheit und Digitalisierung sowie an die gesundheitliche Versorgung führten zu nicht mehr finanzierbaren Sonderlasten bei den Landkreisen.

„Die Diskussion hat gezeigt, dass die Herausforderungen trotz der im Einzelnen unterschiedlichen landesrechtlichen Ausgestaltungen sehr ähnlich sind. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen exemplarisch für die aktuelle Diskussion und alle Bundesländer. Die Landkreise fordern von Bund und Ländern eine angemessene Finanzausstattung, notwendige Reformen im Sozialbereich, eine ernsthafte Bürokratieabbauagenda sowie übergreifende und verbindliche Lösungen für eine moderne, digitale Verwaltung, die in der Lage ist, trotz steigender Fallzahlen und fehlender Fachkräfte ihre Aufgaben effizient zu erledigen“, ergänzte Patrick Puhlmann. „Aufgrund unserer Katastrophenerfahrungen mit dem Elbehochwasser 2013 liegen im Landkreis Stendal viel Know-how und konkrete Pläne für resiliente Strukturen und Krisenvorbereitung vor. Es fehlt bisher oft an der Finanzierung. Hier kann das Sondervermögen des Bundes bei Investitionen helfen, aber für die dauerhafte Unterhaltung und Einsatzbereitschaft für den Krisen- oder Katastrophenfall geht es nicht ohne die angemessene Finanzausstattung der Landkreise“, so der Landrat das gastgebenden Landkreises Stendal abschließend.