Hochpathogene Aviäre Influenza ist amtlich festgestellt
Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest.
Im Landkreis Stendal ist mit Befunden des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ein aufgefundener Wildvogel (Kranich) positiv auf das Aviäre Influenzavirus (Vogelgrippevirus) untersucht worden. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat mit Befund vom 27. Oktober 2025 den Verdacht vom 21. Oktober 2025 bestätigt. Das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 ist durch eine virologische Untersuchung nachgewiesen worden. Daraufhin ist der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Stendal amtlich festgestellt worden.
Der Landkreis Stendal erlässt unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des FLI mit Wirkung vom 28. Oktober 2025 eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest). Die darin aufgeführten Maßnahmen sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie gewerbliche Geflügelhaltungen minimieren. Damit verbunden wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal vom 22. Oktober 2025, mit der wegen des Verdachtes der hochpathogenen Aviären Influenza Maßnahmen festgelegt wurden, hiermit widerrufen.
Die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie gewerbliche Geflügelhaltungen minimieren. Um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, gilt per Verfügung im Einzelnen: Sämtliches im Landkreis Stendal gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort aufzustallen. Dies kann entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), erfolgen. Es sind dabei Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass die Tiere die ihnen bestimmten Aufstallungsorte nicht verlassen können.
Weiterhin ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im gesamten Landkreises Stendal untersagt. Ebenso wird die Jagd auf Federwild untersagt.
Kontakt meiden, Funde melden
Bei der Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und erhöhten Todesfällen. Einige Varianten der Geflügelpestviren, insbesondere die Variante A/H5N1, können in Einzelfällen auch auf andere Tiere und Menschen übertragen werden.
Nicht alle toten Vögel, die aufgefunden werden, sind an der Geflügelpest verendet. Zu den relevanten Arten zählen vor allem Hühner- und Gänsevögel, Greifvögel, Eulen und Enten. Wenn ein verendeter Vogel gefunden wird, sind Berührungen unbedingt zu vermeiden. Bürger werden gebeten, den Fund unter Angabe des Standortes und der Kontaktdaten per E-Mail zu melden.
Zu erkennen, ob Hühner, Enten oder Gänse mit der Vogelgrippe angesteckt sind, kann das Federkleid betrachtet werden. Es ist stumpf und gesträubt. Weiterhin deuten eine schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit sowie die Verweigerung von Futter und Wasser auf die Erkrankung. Ebenso können Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel sowie wässrig-schleimiger grüner Durchfall Hinweise auf die Geflügelpest sein. Weitere Symptome können zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen), Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf sowie plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier sein.
Stellen Geflügelhalter vermehrt Erkrankungen fest oder treten erhöhte Tierverluste auf, ist das Veterinäramt unverzüglich zu informieren. Ergänzend weist der Landkreis Stendal darauf hin, dass auch private Geflügelhalter – unabhängig von der Größe des Tierbestandes – verpflichtet sind, dies schriftlich zu melden an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per Post (Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal) oder per E-Mail. In jedem Fall sind Name, Anschrift sowie Telefonnummer, die Größe des Bestandes und die Nutzungsart dokumentiert und unterschrieben anzugeben.
Wer Geflügel hält und dieses beim Landkreis Stendal bisher nicht registriert hat, hat sein Geflügel unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal) unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Größe des Bestandes und Nutzungsart mit seiner Unterschrift schriftlich anzuzeigen.


