Kreiswahlleiterin fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf
Parteien und Wahlberechtigte können zur Bundestagswahl 2025 Vorschläge einreichen.
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 bestimmt.
Die Kreiswahlleiterin fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auf. Die Wahlvorschläge mit den vorgeschriebenen Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, sodass etwaige Mängel noch vor Ablauf der Einreichungsfrist beseitigt werden können.
Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden.
Die Kreiswahlvorschläge sind der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 66 Altmark – Jerichower Land möglichst frühzeitig, nach aktuell vorgesehener Frist, spätestens am
Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18:00 Uhr, einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden.
Der vollständige Wortlaut der amtlichen Wahlbekanntmachung ist der Anlage zu entnehmen.