ASP-Vorbeugung: Abschussprämie verlängert

Jäger werden motiviert, möglichst viele Wildschweine zu erlegen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit dem 01.01.2021 eine Erlegungsprämie zur Reduzierung der Schwarzwildbestände. Die Prämie in Höhe von 65,00 Euro wird für jedes erlegte Schwarzwild gewährt. Die Zahlung dieser Prämie sollte ursprünglich zum 31.12.2021 außer Kraft treten. Jetzt wurde der Zeitraum bis Ende 2022 verlängert.

Wie das Landesverwaltungsamt mitteilt, steht die Auszahlung der Prämie jedoch unter Haushaltsvorbehalt.

Für Schwarzwild, welches im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.09.2022 erlegt wurde, sind die Unterlagen bis spätestens 15.10.2022 bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Stendal einzureichen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt voraussichtlich im Dezember. 

Wildschweine, die vom 1. Oktober bis Jahresende erlegt werden, können bis spätestens 15.01.2023 gemeldet werden. Hier wird die Prämie dann bis Juli 2023 ausgezahlt. 

Um in den Genuss der Prämienzahlung zu kommen, müssen Jäger folgende Unterlagen vollständig bei der Unteren Jadgbehörde einreichen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag mit Datum und Unterschrift des Jagdausübungsberechtigten gem. § 1 LJagdG (Begehungsscheininhaber sind nicht berechtigt)
  • alle zugehörigen im Antrag aufgeführten Wildursprungsscheine (Kopie oder eine Durchschrift)
  • Kopie von Jagdschein, Pachtvertrag, Streckenliste.

Das Formular für die Beantragung der Erlegungsprämie kann von der Internetseite des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden.