Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Wohngeld Erhöhung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Was sollte ich noch wissen?

Wohngeldbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt