Kreiselternvertretung 2024-2026
Um den Aufgaben der Kindertageseinrichtungen gerecht werden zu können, als auch im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine stetige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern , Fach-und Hilfskräften nötig.
Das "Sprachrohr" der Elternschaft dabei sind die Elternvertretungen auf verschiedenen Ebenen (Einrichtung, Gemeinde, Landkreis, Land). Die Bildung und die Aufgaben der Elternvertretungen sind im § 19 des Kinderförderungsgesetzes geregelt.
Die Kreiselternvertretung setzt sich aus jeweils einem Vertreter/Stellvertreter* (m/w/d) der Gemeindeelternvertretungen zusammen. Aus der Kreiselternvertretung wird wiederum ein Vertreter/Stellvertreter (m/w/d) für die Landeselternvertretung gewählt.
Außerdem entsendet die Kreiselternvertretung einen Vertreter/Stellvertreter (m/w/d) in den Jugendhilfeausschuss.
Die Elternvertretungen auf allen Ebenen werden jeweils für zwei Jahre gewählt.
Der Vorstand der Kreiselternvertretung vertritt die Elternschaft in allen sie betreffenden Belangen auf Landkreisebene.
Scheuen Sie sich als Eltern nicht bei Bedarf Ihre Elternvertreter anzusprechen. Die Kontaktdaten finden Sie in der herunterladbaren pdf-Datei.




