Allgemeine Funktion und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Funktion

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet im Rahmen ihrer kommunalen Zuständigkeit darauf hin, Diskriminierungen von Frauen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen.
In der Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten liegen alle gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen.

Als frauenrelevant sind solche Fragen und Angelegenheiten zu betrachten, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern.
Es handelt sich um eine Querschnittsfunktion, die fachübergreifend alle Bereiche der Landkreispolitik und Landkreisverwaltung berührt.

Nach § 15 Absatz 2 des Frauenfördergesetztes Sachsen-Anhalt (FrFG) hat die Gleichstellungsbeauftragte folgende Aufgaben:

  1. Einbringung frauenrelevanter Anliegen und Forderungen in die Verwaltung.
  2. Erarbeitung von Empfehlungen und Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen.
  3. Initiierung von Frauenfördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Beratungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Sie arbeitet mit den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Sie kann diesen auf deren Anforderung bei der Beratung und Unterstützung weiblicher Beschäftigter zu deren beruflicher Förderung und zur Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungen behilflich sein.
  5. Sie nimmt Beschwerden über sexuelle Belästigungen entgegen und berät die Betroffenen.

Aufgaben

Gerade angesichts der aktuellen Diskussion über Familienpolitik und demografischen Wandel, sowie Quotenregelungen in der Wirtschaft kommt der Umsetzung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern eine herausragende Rolle zu.

Auch heute noch sind Frauen in vielen Bereichen trotz rechtlicher Gleichstellung benachteiligt. So erhalten sie bei gleicher Ausbildung oft ein geringeres Gehalt als Männer. Frauen sind in Führungspositionen selten und in politischen Entscheidungsgremien unterrepräsentiert. Es ist eine immens große Herausforderung berufliche Karriere und Familienarbeit zu vereinbaren.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, tatsächliche Nachteile zu verhindern und auszugleichen. Sie hat die Rahmenbedingungen zu fördern, unter denen Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter möglich wird. Dies ist ein Gebot des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Artikel 7 und 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Die rechtlichen Regelungen für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind im Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt nachzulesen.

Aus diesen Gesetzlichkeiten leitet die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Stendal für ihr Arbeitsgebiet verschiedene Aufgaben ab:

  • Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, speziell für Frauen
  • Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Jungen  ( Girls Day )
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - im Lokalen Bündnis für Familie Stendal
  • Kampf gegen Gewalt an Frauen (z.B. Projektgruppe gegen Gewalt, Fahnenhissung am 25.11).
  • Initiierung, Unterstützung und Förderung von Frauenprojekten, Frauengruppen und – initiativen
  • Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen, Verbänden und Organisationen auf regionaler Ebene
  • Frauen und Gesundheit
  • soziale Sicherung von Frauen
  • Frauen mit Behinderungen
  • Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund (Hilfe bei Zwangsehen und Zwangsprostitution und zur Intergration )
  • Beratung und Hilfe in Einzelfällen
  • Erhöhung der Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Leben
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Aufgaben innerhalb der Verwaltung:

  • Einbringung frauenrelevanter Anliegen und Forderungen in die Verwaltung
  • Initiierung von Frauenfördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Beratungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit
  • Beteiligung bei Entscheidungen der Verwaltung, die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer haben können
  • Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz (bei direkter oder indirekter Benachteiligung wegen des Geschlechts, auch bei sexueller Belästigung)
  • ständige Mitarbeit in Gremien (Jugendhilfeausschuss, Sozialhilfeausschuss )