Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Die nachfolgende Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bezieht sich auf den derzeit noch nicht vom Bundespräsidenten bestätigten Wahltermin einer vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.

Da der 20. Deutsche Bundestag vom Bundespräsidenten noch nicht aufgelöst und kein neuer Wahltermin bestimmt wurde, haben der Wahltermin sowie die damit verbundenen Fristen noch keine Verbindlichkeit. Die nachfolgenden Fristen für eine vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 ergeben sich aus dem veröffentlichten Entwurf der Rechtsverordnung zur Verkürzung der Fristen des zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat (https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/termine.html).

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die verkürzten Fristen bei einer vorgezogenen Neuwahl ist zu empfehlen, die notwendigen Schritte zur Einreichung des Wahlvorschlags schon jetzt, ohne weiteres Zuwarten, einzuleiten.

Nach § 18 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) können Kreiswahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Abs. 3 BWG von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden. Die Kreiswahlvorschläge sind der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 66 Altmark – Jerichower Land, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal möglichst frühzeitig, nach aktuell vorgesehener Frist, spätestens am Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18 Uhr, einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden (§ 26 Abs. 1 BWG).

Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin ist unter den Telefonnummern 03931 60-7561 und -7573 sowie unter der E-Mail-Adresse wahlen@landkreis-stendal.de zu erreichen.