Amerikanische Faulbrut im Landkreis Stendal ausgebrochen
Allgemeinverfügung ist bis auf Widerruf erlassen.
Im Landkreis Stendal ist am 8. Oktober 2025 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand in der Hansestadt Stendal Ortsteil Borstel amtlich festgestellt worden. Die Amerikanische Faulbrut ist eine Erkrankung der Bienenbrut und führt zum Absterben der Brut. Die Übertragung des Erregers erfolgt durch sehr widerstandsfähige und jahrelang überlebensfähige Sporen beim Kontakt zwischen Bienen oder beim Verbringen von Bienenvölkern und beim Austausch von Gerätschaften und Bienenprodukten.
Festsetzung eines Sperrbezirkes
Dementsprechend wurde zur Bekämpfung der Seuche ein Sperrbezirk im Umkreis von ca. 3 km um den Ausbruchsort zum Sperrbezirk erklärt. Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Stendal eine „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Sperrbezirkes (siehe Karte) wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut“. Weiterhin wird angeordnet, dass alle Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des Sperrbezirkes unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen sind. Diese Untersuchung ist nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Stendal zu wiederholen. Die Bienenhalter haben bei den amtlichen Untersuchungen entsprechende Hilfe zu leisten.

Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort im Sperrbezirk nicht entfernt werden.
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften, die sich in oder am Bienenstand befinden, dürfen im Sperrbezirk nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Bienenhalter sind aufgefordert Angaben zur Bienenhaltung zu machen
Alle Bienenhalter sind aufgefordert, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen der zuständigen Veterinärbehörde zu melden. Angaben zu Anzahl der Bienenvölker sowie der Standorte werden benötigt. Die Angaben können telefonisch oder per E-Mail gemacht werden:
Landkreis Stendal
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-stendal.de
Telefon: 03931 607712
Die angewiesenen seuchenhygienischen Maßnahmen verfolgen den Zweck, die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut so einzudämmen, dass eine mittel- oder unmittelbare Verschleppung bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt vermieden wird.
Der von Bienenvölkern im Sperrbezirk gewonnene Honig kann uneingeschränkt als Lebens-mittel genutzt werden. Menschen sind für den Erreger nicht empfänglich.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.


