Ideewettbewerb STABIL

Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb

STABIL = Selbstfindung - Training - Anleitung - Betreuung - Initiative – Lernen“

Der Landkreis Stendal ruft alle im Tätigkeitsfeld des § 13 SGB VIII agierenden Träger der freien Jugendhilfe sowie Bildungsträger dazu auf, Projektvorschläge zur Entwicklung und Herstellung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen einzureichen.

Anliegen des Wettbewerbs

STABIL unterstützt Projekte, die Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf in Ausbildung und Beschäftigung integrieren. Das Programm hilft, die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen zu vermeiden und unterstützt deren berufliche und soziale Wiedereingliederung.

Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“[1].

Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die bewilligende Stelle vor dem Hintergrund eines mehrstufigen Aus­wahlverfahrens und auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?

Bildungsträger und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (jeweils ohne mehrheitliche öffentliche Beteiligung).  Kooperationsverbundanträge sind nicht zulässig.

Welche Zielgruppe und welche Inhalte werden gefördert?

Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen in der Regel unter 25 Jahren, in begründeten Fällen bis unter 30 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können, wie junge Menschen ohne Schulabschluss, ohne Ausbildungsplatz, die eine Ausbildung abgebrochen haben oder mit besonderem individuellen sozialpädagogischen Hilfebedarf.

Gefördert werden Projekte, in denen die jungen Menschen unter fachlicher Anleitung produzierend tätig sind. Zielstellung ist die Vermittlung von Handlungskompetenz. Lernprozesse finden über Produktionsprozesse statt. Es erfolgt keine Trennung zwischen Lern- und Arbeitsort. In jedem Projekt muss betriebsgleich in mindestens drei verschiedenen Produktionsrichtungen oder Werkstätten gearbeitet werden. Die Werkstätten umfassen ein Angebot verschiedener Berufs- und Tätigkeitsfelder.

Projekte sollten die Aufnahme von Geflüchteten konzeptionell besonders berücksichtigen. Wünschenswert ist eine richtlinienkonform vollumfängliche Berücksichtigung von Praktika bei privaten Arbeitgebern (insg. drei Monate je Teilnehmer).

Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie Zuwendungsvoraussetzungen

Ein Projekt muss eine Mindestkapazität von zehn, idealer Weise zwölf Teilnehmerplätzen haben. Die Belegung der jeweiligen projektbezogenen Mindestkapazität von Teilnehmerplätzen ist über den gesamten Bewilligungszeitraum zu sichern. Der zu beantragende Förderzeitraum umfasst 24 Monate, die Zuwendung für diesen Zeitraum beträgt bis zu 500.000 €, dies bezogen auf ein Projekt mit zehn bis zwölf Teilnehmerplätzen. Bei einer höheren Platzkapazität erhöht sich diese maximale Zuwendung:

Weitere Details zu Art, Umfang und Höhe der Förderung richten sich nach den entsprechenden Regularien der o.g. „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“. Der Projektbeginn ist ab dem 1.7.2018 vorgesehen.

Hinweise zum Verfahren

Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln.

Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den hierzu bis Ende Februar zusammen tretenden sog. Regionalen Arbeitskreises (RAK) zu einem Projekt erfolgt umgehend die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle.

Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind unter dem folgenden Link/im Downloadbereich verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das zusammen mit weiteren Hinweisen zum Bewertungsablauf unter dem folgenden Link/im Downloadbereich eingesehen werden kann.

Die Projektvorschläge sind bis zum 15.01.2018 um 12:00 Uhr bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stendal, Arneburger Straße 24, Haus I, 3. Stock in 39576 Stendal einzureichen.

Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „STABIL“ einzureichen.

Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Interessierte wenden sich bitte an die Regionale Programmkoordination an der Wirtschaftsförderung, die ab dem 7.12.2017 für die Unterstützung von Antragstellern – nach Terminvereinbarung – eine Programm-Sprechstunde an­bietet, zudem die An­tragser­stellung gerne qualifizierend begleitet.

 

Terminvereinbarung über Frau Raeck, Tel. 03931-607884, oder direkt per Email: reko@email.de

[1] Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung (RdErl. des MS vom 19.07.2017, MBl. LSA 2017, S. 677)