Wildpark Weißewarte ab 01.02.2022 vorerst für Besucher geschlossen

Weiterführung als nicht öffentlich zugängliches Tiergehege

Landrat Patrick Puhlmann: "Am Freitag wurde eine Reihe von Unterlagen eingereicht. Das allein ist ein Kraftakt seitens der Mitarbeiter des Wildparks, der Anerkennung verdient. Zuletzt fand heute um 10 Uhr eine interne Besprechung statt. Die erste Sichtung zeigt: Wir kommen dahin, wo wir hinwollen – es ist aber noch nicht ausreichend, um eine Zoogenehmigung zu erteilen. Deshalb wird der Wildpark ab morgen für Besucher zu schließen sein.

Das ist natürlich ungerecht gegenüber denjenigen, die in wenigen Wochen vieles Richtige umgesetzt haben, was andere anderthalb Jahre nicht geschafft oder sogar verweigert haben. Es ist gelungen, Personal zu binden. Es ist beachtlich, mit welchem Tempo gearbeitet wurde. Es gibt zu allen Unterlagen, Plänen und Konzepten Fortschritte. Der jetzige Stand ist um ein Vielfaches besser als er in den vergangenen zwei Jahren jemals war. Wenn wir weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten hätten, könnten wir die Öffnung des Wildparks mit einem sehr guten Gefühl dulden.

Und trotzdem: Mit dem heutigen Tag verlassen wir den rechtlichen Graubereich, innerhalb dessen wir die Öffnung geduldet haben, und treten ein in einen eindeutigen Rechtsbereich, wonach ein Zoo spätestens zwei Jahre nach Ende der letzten Zoogenehmigung aufgelöst sein muss. Es sei denn, es gibt eine neue Zoogenehmigung. Das hieße Tiere z. B. in anderen Einrichtungen unterbringen. Und selbst hier dehnen wir auch jetzt noch wegen der guten Entwicklungen das Ganze einige Monate, indem wir eine Haltung als Tiergehege – also ohne Besucherverkehr – zulassen, statt gleich zu verfügen, dass die Tiere woanders hinmüssen.

Das ist jetzt enttäuschend – keine Frage. Es darf jetzt nur niemand nachlassen. Konzepte und Pläne müssen nachgearbeitet werden. Je schneller das geht, desto schneller können wir wieder öffnen."

Was jetzt passiert?

Der Wildpark Weißewarte ist ab Dienstag, den 1. Februar 2022 vorerst für den Besucherverkehr geschlossen. Er kann bis zum 31. März 2022 als nicht öffentlich zugängliches Tiergehege weiterbetrieben werden. Damit können die Tiere dort verbleiben. Bis zum 15. März 2022 müssen dem Landkreis Stendal alle nachgeforderten prüffähigen Nachweise für die Erteilung einer Zoogenehmigung vorliegen. Sollten die Unterlagen früher vollständig sein, ist auch eine frühere Öffnung möglich.