Landkreis Stendal erwartet zum 1. Januar neuen Sammler für Leichtverpackungen

Hendrik Galster und Patrick Puhlmann ziehen nach Jahren mit Beschwerden und Konflikten Bilanz.

Zum 1. Januar 2027 bekommt der Landkreis Stendal einen neuen Sammler für Leichtverpackungen (LVP). Die Sammlung über die Gelbe Tonne übernimmt künftig ALBA Niedersachsen-Anhalt. Damit endet eine zwölfjährige Phase, die seit dem Wechsel vom Gelben Sack zur Gelben Tonne von zahlreichen Fragen, Beschwerden und Auseinandersetzungen geprägt war.

„Das Thema hat uns viel Zeit und Nerven gekostet. Dabei ist wichtig festzuhalten: Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen ist der Landkreis grundsätzlich nicht zuständig. Das ist Aufgabe der Dualen Systeme“, sagte Patrick Puhlmann am Donnerstag im Rahmen eines Pressegesprächs. Gleichwohl habe der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Problemen nicht alleinlassen wollen. „Wir werden auch beim neuen Sammler genau hinschauen. Einen Freifahrtschein bekommt niemand. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass der derzeitige Sammler seinen Auftrag ordentlich zu Ende führt“, so der Stendaler Landrat weiter.

Die Sammlung und Verwertung von Verpackungen wird in Deutschland über die Dualen Systeme organisiert. Mehrere Privatunternehmen kümmern sich um Erfassung, Sortierung und Verwertung. Die Systeme laufen parallel zur kommunalen Abfallwirtschaft. Die Leistungen zur Sammlung werden regelmäßig, in der Regel für drei Jahre, vergeben.

Vielfältige Probleme

Im Landkreis Stendal wurde die Gelbe Tonne flächendeckend eingeführt, nachdem bis 2014 überwiegend der Gelbe Sack genutzt worden war. Von 2015 bis 2017 war das Unternehmen Cont-Trans mit der LVP-Sammlung beauftragt, von 2018 bis Ende 2026 ist es der Recyclinghof Farsleben. Der Wechsel vom Sack zur Tonne brachte für viele Haushalte neue Herausforderungen. Insbesondere die richtige Trennung sorgte für Fragen. Nicht jeder Kunststoff gehört automatisch in die Gelbe Tonne – entscheidend ist, ob es sich um eine restentleerte Verpackung handelt.

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Beschwerden. So wurden Behälter teilweise bis auf den Grund kontrolliert, um Fehlwürfe festzustellen. In einzelnen Fällen wurden Straßen nicht angefahren, etwa weil aus Sicht des Sammlers Baumschnitt fehlte oder die Tragfähigkeit einer Brücke für das Entsorgungsfahrzeug geklärt werden musste. Auch Beistellungen wurden teilweise nicht mitgenommen. Ein besonderes Problem stellte Styropor aus Verpackungen von Waschmaschinen, Kühlschränken oder Möbeln dar.

Für manche Haushalte wurde das Fassungsvermögen der vorhandenen Gelben Tonne zum Problem. Wer eine weitere Tonne benötigte, musste teilweise lange auf eine Lösung warten. Auch zusätzliche Säcke konnten das Problem nicht immer lösen. In der Folge schlossen einzelne Bürger, Unternehmen und Einrichtungen zusätzliche Vereinbarungen über die Miete oder Entleerung von Gelben Tonnen ab.

Kreisverwaltung und Abfallentsorgung Landkreis Stendal Dienstleistungsgesellschaft (ALS) versuchten in zahlreichen Gesprächen mit Bürgern, Behörden, Dualen Systemen und Entsorgungsunternehmen, Lösungen zu finden. „Wir haben umfangreiche Reklamations- und Unterstützungsarbeit übernommen“, erklärte Hendrik Glaster. „Die Abfallberatung zur Gelben Tonne wurde intensiviert, Behältersituationen vor Ort kontrolliert und bei Bedarf gemeinsam mit Haushalten die Inhalte der Tonnen überprüft. Fehlwürfe wurden erläutert und gegebenenfalls aussortiert. Auch Beistellungen wurden kontrolliert. Zudem wurden die Recyclinghöfe mit zusätzlichen Containern für Leichtverpackungen ausgestattet“, so der ALS-Geschäftsführer.

In besonders problematischen Fällen ging der Landkreis gemeinsam mit der ALS gegenüber den Systembetreibern vor. Insgesamt wurden 38 Zwangsgeldverfahren angekündigt sowie weitere acht entsprechende Ankündigungen ausgesprochen, um die Bereitstellung notwendiger Behälter durchzusetzen.

Puhlmann: „Unser Anspruch war und ist es, Bürger und Institutionen vor Unrecht zu schützen“

Auch politisch wurde das Thema mehrfach aufgegriffen. 2024 positionierte sich Puhlmann gegen aus seiner Sicht unzulässige Zusatzforderungen im Zusammenhang mit der Gelben Tonne. Der Landkreis stellte klar, dass die Entsorgung von Leichtverpackungen über die Dualen Systeme grundsätzlich nicht zusätzlich über die kommunalen Abfallgebühren finanziert wird. „Unser Anspruch war und ist es, Bürger und Institutionen vor Unrecht zu schützen“, so der Landrat.

Ebenfalls konsequent ging die ALS im Interesse der Gebührenzahler gegen mutmaßlich wettbewerbswidrige Vorgänge im Zusammenhang mit einer Ausschreibung vor. Das Landgericht Stendal gab der ALS mit Urteil vom 17. Januar 2024 Recht. Die Cont-Trans Entsorgungsgesellschaft mbH wurde dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte diese Entscheidung am 17. Januar 2025. Gegenstand des Verfahrens war ein Schaden von mehr als 800.000 Euro. Die konkrete Höhe muss noch in einem Betragsverfahren geklärt werden. Puhlmann wertete die gerichtliche Bestätigung als Beleg dafür, dass sich das Durchhaltevermögen des Landkreises insbesondere für die Gebührenzahler gelohnt habe.

Mit dem Wechsel zum 1. Januar 2027 beginnt nun ein neues Kapitel. Landkreis und ALS werden den Übergang zum neuen Entsorger aktiv begleiten und aufmerksam beobachten. „Wir wollen, dass der Wechsel für die Bürgerinnen und Bürger möglichst reibungslos funktioniert. Wir werden aber auch künftig genau hinschauen und bei Problemen ansprechbar bleiben“, betonte Galster.

Für die Haushalte ändert sich zunächst nichts am bestehenden Tourenplan. Die Gelben Tonnen werden weiterhin im 28-Tage-Rhythmus geleert. Auch die Vorgaben zur Sortierung bleiben unverändert. Fehlbefüllungen können weiterhin beanstandet und mit einem Mängelschein dokumentiert werden.

Ob vorhandene Gelbe Tonnen zurückgegeben oder neue Behälter aufgestellt werden müssen und ob sich für einzelne Haushalte Änderungen ergeben, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Weitere Informationen werden im Abfallkalender 2027 veröffentlicht.

Wer sich bei der Sortierung unsicher ist, kann den Abfallkalender nutzen oder sich an den Kundenservice der ALS wenden. Grundsätzlich gilt weiterhin: Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern in die dafür vorgesehenen Sammelsysteme – Leichtverpackungen in die Gelbe Tonne, Papierverpackungen in die Papiertonne und Altglas in die entsprechenden Glascontainer.