Kontrolle des Waldcamps im Losser Forst

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22.06.2021, bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts  Magdeburg vom 02.07.2021, wird die Veranstaltung im Losser Forst unter den Schutz des Versammlungsrechts im Sinne des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge des Landes Sachsen-Anhalt (Landesversammlungsgesetz - VersammlG LSA) vom 03.12.2009 (GVBl. LSA S. 558) gestellt.

Im Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung hat der Landkreis Stendal zur Durchführung der Veranstaltung in Form eines Waldcamps im Losser Forst auf Grund des Versammlungsgesetzes eine Allgemeinverfügung erlassen – (in voller Länge nachzulesen im Amtsblatt Nr. 39 vom 06.10.2021).

Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 20.10.2021 als bekannt gemacht. Da diese den Sofortvollzug enthält, hat der Landkreis am heutigen Mittwoch die Umsetzung der Auflagen im Losser Forst ohne Vorkommnisse kontrolliert.

Die Versammlungsbehörde hat im Rahmen der Kontrolle festgestellt, dass die bodengebundenen Auflagen nur teilweise bzw. nicht erfüllt wurden. Insbesondere waren keine Feuerlöscher angebracht, Leinen und Seile wurden nicht entfernt, Blockaden waren nicht abgebaut, Löcher wurden nicht zugeschüttet und verfestigt. Auch das Anbringen einer fest verbundenen geprüften und zugelassenen sowie bei Bränden mindestens 30 Minuten standsicheren Leiter an der baulichen Anlage erfolgte bisher nicht. Es ergingen Hinweise. Nachkontrollen werden vor Ort stattfinden.