Hafenschlamm in Tangermünde geht es an den Kragen
Landrat überreicht wasserrechtliche Ausnahme-Zulassung für eine biotopgestaltende Maßnahme.
Wenn der Wasserstand der Elbe niedrig ist, hat sich der Hafen in Tangermünde in den vergangenen Jahren in eine grüne Oase verwandelt. Hierfür Abhilfe zu schaffen, mündete in eine „biotopgestaltende Maßnahme“ der Hanse- und Kaiserstadt Tangermünde, die dafür bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises Stendal den entsprechenden Antrag gestellt hat. Am Montag hat Patrick Puhlmann, in Begleitung von Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, die Ausnahmegenehmigung an Bürgermeister Steffen Schilm überreicht. Der Landrat hat damit die Lösung für die Entschlammung des Hafenbeckens auf den Tisch gebracht.
„Wir haben hier eine gute Lösung gefunden, die Sedimente aus dem Hafen zu entfernen und gleichzeitig Naturschutzbelange aufzuwerten“, sagte Puhlmann. Der Landrat dankte hierfür allen Beteiligten, die das Konzept erstellt und letztlich auch gemeinsam abgestimmt haben.
„Der Hafen in Tangermünde ist ein Wirtschaftsfaktor, touristischer Anziehungspunkt und zugleich auch ein wichtiger Naturraum“, betonte Willingmann. „Die Entschlammung des Hafenbeckens ist für alle Belange von Vorteil, nicht zuletzt übrigens auch für den Hochwasserschutz. Es freut mich, dass hier eine pragmatische, ausgewogene, unterschiedlichen Interessen gerecht werdende Lösung gefunden wurde.“ Der Umweltminister betonte zudem, dass die Landesregierung durch das Infrastruktursondervermögen so einen Spielraum hat, damit solche für die Lebensqualität der Menschen bedeutsame Investitionen getätigt werden können. Bereits in der Vorwoche hatte Ministerpräsident Sven Schulze in Tangermünde dazu die Zusage der Fördermittel verlauten lassen.
Im Mittelpunkt der „biotopgestaltenden Maßnahme“ steht das Überschwemmungsgebiet zwischen Hafendeich Tangermünde und der Elbe. Auf einer Fläche von 3,19 Hektar soll 50 Zentimeter Boden abgetragen und als Beckenstruktur verlagert werden, um die abgesaugten Sedimente aus dem Hafenbecken mittels Rohrleitungen in die Beckenstruktur zu befördern. „Das Überschusswasser versickert oder läuft in die Elbe“, erklärte Puhlmann weiter. „Nach dem Abtrocknen des aufgetragenen Sediments wird der Oberboden wieder vollständig auf die Fläche aufgebracht und eine artenreiche Saatgutmischung angesät“, beschrieb Steffen Schilm die weiteren Schritte.
Im Genehmigungsverfahren wurde mittels einer hydrodynamischen Modellierung nachgewiesen, dass mit dem Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung verbunden sind. Dabei sind die fachlichen Anforderungen der unteren Bodenschutzbehörde, der unteren Naturschutzbehörde, des Ordnungsamtes (bezüglich Kampfmittel) und der unteren Denkmalschutzbehörde berücksichtigt worden. Weiterhin wurden seitens der Kreisverwaltung umfangreiche Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Osterburg, geführt, damit bei und nach Durchführung der Maßnahme der Hochwasserschutz im Vorhabensbereich vollumfänglich gewährleistet bleibt.
Da dem Vorhaben keine der genannten Belange entgegenstanden und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Landkreis Stendal die wasserrechtliche Zulassung für das Vorhaben auf Antrag der Stadt Tangermünde nach § 78a Abs. 2 WHG erteilt.

