Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Stendal

Aufhebung der Stallpflicht

Die vom Veterinäramt des Landkreises Stendal angeordnete Stallpflicht für Geflügel vom 7. Januar 2022 wird am Dienstag, den 15. März 2022, aufgehoben.

Seit dem Befund der Aviären Influenza, kurz AI, bei einer verendeten Graugans Nähe Havelberg wurden in den letzten drei Monaten durchgängig neue Risikobewertungen durchgeführt. Aufgrund der steigenden Temperaturen und der erhöhten UV-Strahlung ist das Gefahrenpotential der Infektion von gehaltenem Geflügel mit dem Virus gesunken wie die aktuelle Risikobewertung ergab. Auf dieser Grundlage sowie der mehrfachen Negativtestung verendet aufgefundener Wildvögel (Schwan und Bussard in Stendal) wird die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung widerrufen.

Zum Hintergrund:

Nachdem Anfang des Jahres bei einer verendeten Graugans Nähe Havelberg die Aviäre Influenza, kurz AI, diagnostiziert und daraufhin der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, hat der Landkreis Stendal zum Schutz zwei tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen erlassen:

über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben an die Geflügelhalter im Kreisgebiet. (Details zu den Maßnahmen siehe Anhang unten)
über die Festlegung einer infizierten Zone im Raum Havelberg (umfasst das Stadtgebiet Havelberg und die Ortschaften Toppel, Müggenbusch, Wöplitz) sowie zur Anordnung von Maßnahmen (Details siehe Anhang unten). Die infizierte Zone wird an den Hauptzufahrtswegen mit Hinweisschildern gekennzeichnet.