Unter dem Thema „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“

Bewerbung für Bundesteilhabepreis bis 20. Dezember möglich.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet mit dem Bundesteilhabepreis seit 2019 Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert und befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Bewerbungsschluss bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist am 20. Dezember.

Bewerben können sich Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Die Ausschreibung nennt insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktiker-Praxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen, Verbände und Vereine. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular gibt es im Internet.