Vorreiterrolle in Deutschland: Neuer Ansatz unter neuem Blickwinkel
Planungsgemeinschaft stellt überarbeitetes Konzept von Flächen für die Nutzung der Windenergie vor.
Die 97. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark hat am Mittwoch vor 70 Besuchern im Salzwedeler Kulturhaus ihr neues Konzept von Flächen für die Nutzung der Windenergie in einer ersten Lesung vorgestellt. Im März 2025 soll dieser Entwurf beschlossen werden. Danach wird ein öffentliches Beteiligungsverfahren eröffnet. Dann haben Bürger und Interessensgruppen die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
„Die Steuerung der Windenergienutzung hinsichtlich einer gezielten Wirtschaftsentwicklung hat nicht nur energietechnische und ökologische Vorteile. Sie steigert die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hier bei uns im ländlichen Raum“, begründete Patrick Puhlmann im März 2024 seine Beschlussvorlage zur Vorauswahl der Suchräume. Die Mitglieder folgten seinerzeit dem Vorsitzenden der Regionalversammlung mit ihrer Zustimmung. Die Geschäftsstelle wurde beauftragt, die vorhandenen Erkenntnisse zu den Suchräumen unter neuen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Dabei sollte in stärkerem Maße die räumliche Verknüpfung von Energieerzeugung und -verbrauch geprüft werden. Weiterhin ging es um die Zuordnung der Vorranggebiete zu landes- oder regionalbedeutsamen Industrie- und Gewerbeflächen, was nun erfolgt ist.
Puhlmann: „Mit unserem neuen Ansatz betrachten wir nun, wo uns die Windenergie den größten Nutzen bringt.“
Das neue Konzept ist das Ergebnis des Beschlusses der Regionalversammlung vom 27. März 2024. Die Geschäftsstelle hat sämtliche Flächen geprüft und ist mit vielen Kommunen in Kontakt getreten. Dabei ist das Kriterium, fünf Kilometer Abstand zwischen zwei Windkraftanlagen zu haben, abgesetzt worden. Stattdessen wird die Nähe zu bestehender Infrastruktur, Industrie- und Gebewerbegebieten und Einbeziehung kommunaler Planung für Windparks berücksichtigt.
Puhlmann bedankte sich am Mittwoch für die geleistete Arbeit bei der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft ausdrücklich. „Mit unserem neuen Ansatz betrachten wir nun, wo uns die Windenergie den größten Nutzen bringt. Damit nehmen wir eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein.“ Dazu ergänzte Steve Kanitz: „Wir hatten zuletzt häufig Anfragen von Unternehmen, selbst Energie produzieren und ihren Bedarf damit decken zu wollen.“ Auch Gemeinden hätten laut Aussage des Salzwedeler Landrates diesbezüglich Interesse geäußert.
Der vorliegende Entwurf des Entwicklungsplans weist nun 1,7 Prozent der Altmark-Fläche als Vorranggebiete aus. Dabei sind vorhandene Flächen erweitert und andere dafür gestrichen worden. „Da wir die Gemeinden mit einbeziehen, stellen wir damit sicher, dass vorgegebene Gesamtziel von 1,9 Prozent bis Ende 2027 nicht zu überschreiten“, erklärte Patrick Puhlmann, der zugleich noch einmal für Windenergie warb: „Der in der Altmark produzierte Strom ist auch zugleich der Treibstoff für die Altmark – für die Industrie, das Gewerbe, die Mobilität und unseren Lebensalltag.“
Die Landräte beider Altmarkkreise verfolgen die Vision, eine Energiesicherheit und -vergünstigung für die Bürger der Region herzustellen. „Dabei ist es uns wichtig, dass die Wertschöpfung, die durch Windenergie in der Altmark entsteht, auch hierbleibt. Hierbei geht es nicht nur um Mehreinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer, sondern als erstes sollen Menschen profitieren, die in unmittelbarer Nähe zu Windparks leben. Ihnen soll keine Benachteiligung entstehen. Im Gegenteil: Sie sollen spürbare Vergünstigungen erhalten.“
Der überarbeitete Entwurf ist auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft einzusehen.
Hintergrund
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. „Wenn wir das Flächenziel nicht erreichen, legen wir das Instrument, selber Einfluss zu nehmen, aus der Hand“, erklärte Patrick Puhlmann. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich ist die Festlegung eine Maßnahme, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen verpasst, kommen bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark für Windkraftanlagen in Frage, ohne dass sich dazu Bürger, Organisationen oder Unternehmen beteiligen können. Das soll mit Erreichen des Flächenziels vermieden werden.