Unter dem Thema „Digitalisierung inklusiv“

Bewerbung für Bundesteilhabepreis 2025 noch bis 20. Dezember 2024 möglich.

Zum sechsten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. Für 2025 geht es um das Thema „Digitalisierung inklusiv – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“. Das BMAS zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Bewerbungsschluss bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist am 20. Dezember 2024.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2025 liegt deshalb auf dem Zusammenspiel von aktiver Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen (Participation), bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung sowie der Zugänglichkeit (Accessibility) zu digitalen Technologien und der Nutzbarkeit (Usability) mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand.

Das Ziel ist, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, deren Familien sowie Erwachsene einschließlich Seniorinnen und Senioren.

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien, deren Schwerpunkt auf der inklusiven Gestaltung von digitalen Lösungen in diesen Bereichen liegt und die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Im Fokus der Bewerbung soll das Zusammenspiel von aktiver Mitwirkung, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit stehen.

Bewerben können sich neben Landkreisen und Kommunen auch weitere Akteure aus den Bereichen Bildung und Arbeit, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Nähere Informationen gibt es im Internet.