Szenarien zum Wildpark Weißewarte

Sachstand 26. Januar 2022

Landrat Patrick Puhlmann:

„Das Ziel ist klar: Erteilung einer Zoogenehmigung! Der Landkreis Stendal begleitet den Weg dorthin intensiv. Seit anderthalb Jahren. Nicht nur auf dem Papier in Form von Forderungen. Nein. Mitarbeiter des Veterinäramtes, des Umweltamtes und auch ich als Landrat sind in ständiger Abstimmung. Warum? Weil es nicht unser Ansinnen ist, den Wildpark schließen zu müssen. Eine Zoogenehmigung kann aber auch nur erteilt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen mit Blick auf die art- und tiergerechte Haltung eingehalten werden. Wir müssen festhalten: am 31.01.2022 verlassen wir den sozusagen ‚grauen‘ Rechtsbereich, innerhalb dessen der Landkreis den Spielraum zur Öffnung für Besucher genutzt hat. Ab dem 01.02.2022, also nach Ablauf von zwei Jahren ohne Zoogenehmigung, haben wir diesen Spielraum für eine vorläufige Duldung trotz fehlender Voraussetzungen definitiv nicht mehr.“

Am 25.11.2021 wurde dem damaligen Betreiberverein des Wildparks die Versagung der Zoogenehmigung übergeben. Die Gründe lagen auf der Hand. Mängel wurden nicht abgestellt – Verstöße nicht aufgeklärt.

Dem Landkreis ist bekannt, dass sich im Wildpark zwischenzeitlich viel Gutes getan hat.

Das Veterinäramt und auch das Umweltamt des Landkreises haben wiederum in den vergangenen acht Wochen in mehreren Fachgesprächen die bereits lange bekannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Zoogenehmigung dargelegt. Trotz aller beachtlichen Bemühungen der Personen vor Ort und der erzielten Fortschritte konnten bisher nicht alle Unterlagen erstellt und eingereicht werden, die zur Erteilung einer Zoogenehmigung unverzichtbar sind. Zu allererst: Es besteht bis heute keine Klarheit über die künftige Trägerstruktur. Eine gemeinnützige GmbH wurde bereits im November diskutiert. Allerdings liegt bis zum heutigen Tage kein endgültiger Beschluss des Stadtrates Tangerhütte vor.

Des Weiteren sind einige wichtige Punkte noch nicht abgearbeitet: z.B. aktuelle Gehegepläne, aktuelles Tierschutz-Konzept, Tierbestandsregister, Personalverantwortlichkeiten.

 

Mögliche Szenarien

Was passiert nun ab 31.01.2022 – diese Frage werden sich viele Menschen stellen. Es gibt mehrere Szenarien wie es weitergehen könnte:

Szenario 1

Voraussetzung:

Der Landkreis Stendal würde bis zum Freitag, den 28.01.2022 den Nachweis darüber erhalten, dass den Erfordernissen einer art- und tiergerechten Haltung Rechnung getragen wird sowie ein tragfähiges Konzept für den Betrieb des Wildparks vorliegt. Dazu gehört auch die Anwesenheit mindestens eines weiteren Zootierpflegers oder einer weiteren Person mit vergleichbarer Qualifikation sowie die Klärung der Frage, wer bzw. welche Einrichtung den Wildpark langfristig betreiben soll.

Folge:

Die Umsetzung der Voraussetzungen würde kurzfristig geprüft. Wenn diese Prüfung das Vorliegen aller Voraussetzungen ergibt, würde der Stadt Tangerhütte die Zoogenehmigung erteilt. Der Wildpark könnte weiterhin für den Besucherverkehr geöffnet bleiben. Allerdings scheint dieses Szenario mit Blick auf die wenigen noch verbleibenden Tage wenig wahrscheinlich.

Szenario 2

Voraussetzung:

Der Landkreis erhält bis zum 28.01.2022 die Information durch die Stadt Tangerhütte, dass die Erfordernisse einer art- und tiergerechten Haltung sowie ein tragfähiges Konzept kurzfristig (kurzfristig = max. 6 Wochen) vorgelegt und in der Umsetzung begriffen sind.

Folge (Aufschieben der Auflösungsverfügung - aber Einstellung Besucherverkehr):

Der Landkreis fordert nochmals prüffähige Unterlagen ab (s. Liste – bis heute ausstehend) mit einer Terminstellung zum 15. März 2022. Der Wildpark ist für den Besucherverkehr vorerst zu schließen und kann für die Zeit nur als Tiergehege betrieben werden. Liegen diese Unterlagen spätestens bis zum Termin vor und es wird fachlich festgestellt, dass die Erfordernisse umgesetzt sind, kann die Zoogenehmigung erteilt und die Anlage für den Besucherverkehr wieder geöffnet werden. Liegen die Nachweise nicht vor, erhält die Stadt Tangerhütte in der Folge spätestens am 31.03.2022 die Auflösungsverfügung.

 

Was ist eine Auflösungsverfügung?

Eine Auflösungsverfügung beinhaltet grob beschrieben, dass der Wildpark nicht weiter betrieben werden darf. Alle Tiere wären in dem Fall kurzfristig abzugeben. Der Wildpark müsste endgültig geschlossen werden.

Abschließend stellt Landrat Puhlmann fest:

„Natürlich wünsche auch ich mir, dass es nahtlos für die Besucher weitergehen kann. Nicht zuletzt hätten dies auch die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit all ihren Leistungen der letzten Woche verdient. Fakt ist aber auch, wir dürfen jetzt weder seitens des Landkreises, noch seitens der Mitarbeiter im Wildpark, noch seitens der Stadtverwaltung und des Stadtrates nachlassen, wenn wir möglichst zeitnah den Wildpark wiederöffnen und auf solide langfristige Füße stellen wollen. Die immerwährende Vorläufigkeit scheint mir kein erstrebenswerter Zustand.“