Nahrungsquellen für Wildtiere sind wieder ausreichend erreichbar

Landkreis Stendal widerruft jagdrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2026.

Der Landkreis Stendal widerruft mit Wirkung zum 22. Februar 2026 die jagdrechtliche Allgemeinverfügung zur Feststellung der Notzeit für alle Wildarten vom 5. Februar 2026. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Witterungsänderungen, insbesondere des Abtauens der Schneedecke sowie steigender Temperaturen, hat sich die Nahrungssituation für das Wild deutlich gebessert. Die natürlichen Nahrungsquellen sind wieder ausreichend erreichbar, sodass eine Futternot im Sinne des Jagdrechts nicht mehr gegeben ist. Damit sind alle in der Allgemeinverfügung festgelegten Regelungen aufgehoben.